Am 25. Mai 2018 entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA den Fall Volvo Group North America LLC v. Truck Enterprises Inc. Es sei gleich, ob der Händler nun sein gesamtes Inventar an Fremdprodukten mitübertragen wolle und ein bindendes Angebot eines Dritten zum Erwerb des gesamten Unternehmens vorliegt. Das Vorkaufsrecht erfasst nur das Geschäft mit den Produkten der Herstellerin. Damit gilt nach Vertragsrecht allein ein Umfang im Rahmen der Klausel über das Vorkaufsrecht, Right of First Refusal.
Am 25. Mai 2018 entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA den Fall Volvo Group North America LLC v. Truck Enterprises Inc. Es sei gleich, ob der Händler nun sein gesamtes Inventar an Fremdprodukten mitübertragen wolle und ein bindendes Angebot eines Dritten zum Erwerb des gesamten Unternehmens vorliegt. Das Vorkaufsrecht erfasst nur das Geschäft mit den Produkten der Herstellerin. Damit gilt nach Vertragsrecht allein ein Umfang im Rahmen der Klausel über das Vorkaufsrecht, Right of First Refusal.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.