Umfang des Vorkaufsrechts vom Verkäufer erweitert
CK • Washington. Ein Lastwagenhändler dehnte sein Angebot mit Marken außerhalb des Vertragshändlervertrags aus, der der ursprünglich alleinvertretenen Herstellerin ein Vorkaufsrecht einräumte. Als der Händler ein Angebot auf den Erwerb seines Unternehmens erhielt, übte die Herstellerin ihr Vorkaufsrecht aus. Der Händler verlangte den Kauf des gesamten Unternehmens einschließlich des Drittmarkeninventars. Die Herstellerin wollte nur den mit ihren Lastern verbundenen Teil erwerben, wie es die Vorkaufsrechtsklausel bestimmt.
Am 25. Mai 2018 entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA den Fall Volvo Group North America LLC v. Truck Enterprises Inc. Es sei gleich, ob der Händler nun sein gesamtes Inventar an Fremdprodukten mitübertragen wolle und ein bindendes Angebot eines Dritten zum Erwerb des gesamten Unternehmens vorliegt. Das Vorkaufsrecht erfasst nur das Geschäft mit den Produkten der Herstellerin. Damit gilt nach Vertragsrecht allein ein Umfang im Rahmen der Klausel über das Vorkaufsrecht, Right of First Refusal.
Am 25. Mai 2018 entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA den Fall Volvo Group North America LLC v. Truck Enterprises Inc. Es sei gleich, ob der Händler nun sein gesamtes Inventar an Fremdprodukten mitübertragen wolle und ein bindendes Angebot eines Dritten zum Erwerb des gesamten Unternehmens vorliegt. Das Vorkaufsrecht erfasst nur das Geschäft mit den Produkten der Herstellerin. Damit gilt nach Vertragsrecht allein ein Umfang im Rahmen der Klausel über das Vorkaufsrecht, Right of First Refusal.