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Samstag, den 26. Mai 2018

Umfang des Vorkaufsrechts vom Verkäufer erweitert

 
.   Ein Lastwagenhändler dehnte sein Angebot mit Marken außer­halb des Vertragshändlervertrags aus, der der ursprünglich allein­ver­tre­tenen Herstellerin ein Vorkaufsrecht einräumte. Als der Händler ein Angebot auf den Erwerb seines Unternehmens erhielt, übte die Herstellerin ihr Vor­kaufsrecht aus. Der Händler verlangte den Kauf des gesamten Unternehmens ein­schließ­lich des Drittmarkeninventars. Die Herstellerin wollte nur den mit ihren Lastern ver­bun­de­nen Teil erwerben, wie es die Vorkaufsrechtsklausel bestimmt.

Am 25. Mai 2018 entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vier­ten Bezirks der USA den Fall Volvo Group North America LLC v. Truck En­ter­prises Inc. Es sei gleich, ob der Händler nun sein gesamtes Inventar an Fremd­pro­duk­ten mitübertragen wolle und ein bindendes Angebot eines Dritten zum Erwerb des gesamten Unternehmens vorliegt. Das Vorkaufsrecht erfasst nur das Geschäft mit den Produkten der Herstellerin. Damit gilt nach Vertrags­recht allein ein Um­fang im Rahmen der Klausel über das Vorkaufs­recht, Right of First Refusal.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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