×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 31. Mai 2018

Einzelfallgesetz gegen russischen Virenschützer beurteilt

 
.   Verfassungsbedenken gegen ein Einzelfallgesetz sowie eine vorher erlassene Dienstanweisung mit dem Verbot des Einsatzes seiner Viren­schutzsoftware in der Bundesverwaltung meldete ein russischer An­ti­viren­an­bieter an. Ob eine verfassungswidrige Bill of Attainder als Straf­maß­nahme vor­lie­ge, untersuchte das Bundesgericht der Hauptstadt in seinem Urteil vom 30. Mai 2018 in Kaspersky Lab. Inc. v. United States of America.

Das Gericht in Washington, DC, subsumierte mit ausführlicher und lesens­werter Erörterung die dem Gesetz und der Anweisung unter dem Lichte des Verfas­sungs­verbots von Einzelfallstrafgesetzen, des Verwaltungs­ver­fah­rens­rechts nach dem Administrative Procedures Act und der Prozessmaxime der not­wen­digen Ak­tiv­le­gitimation zugrundeliegenden Tatsachen mit dem Ergebnis, dass die erste Klage wegen der gerügten Verfassungsverletzung unschlüssig sei und die zweite Klage gegen die Dienstanweisung mangels jeglicher rechtlichen Ab­hilfeaussicht einer Aktivlegitimation entbehre.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER