Das Gericht in Washington, DC, subsumierte mit ausführlicher und lesenswerter Erörterung die dem Gesetz und der Anweisung unter dem Lichte des Verfassungsverbots von Einzelfallstrafgesetzen, des Verwaltungsverfahrensrechts nach dem Administrative Procedures Act und der Prozessmaxime der notwendigen Aktivlegitimation zugrundeliegenden Tatsachen mit dem Ergebnis, dass die erste Klage wegen der gerügten Verfassungsverletzung unschlüssig sei und die zweite Klage gegen die Dienstanweisung mangels jeglicher rechtlichen Abhilfeaussicht einer Aktivlegitimation entbehre.
Das Gericht in Washington, DC, subsumierte mit ausführlicher und lesenswerter Erörterung die dem Gesetz und der Anweisung unter dem Lichte des Verfassungsverbots von Einzelfallstrafgesetzen, des Verwaltungsverfahrensrechts nach dem Administrative Procedures Act und der Prozessmaxime der notwendigen Aktivlegitimation zugrundeliegenden Tatsachen mit dem Ergebnis, dass die erste Klage wegen der gerügten Verfassungsverletzung unschlüssig sei und die zweite Klage gegen die Dienstanweisung mangels jeglicher rechtlichen Abhilfeaussicht einer Aktivlegitimation entbehre.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.