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Sonntag, den 17. Juni 2018

Interne Korruptions-Compliance-Verfahren offengelegt  

.   In 100Reporters LLC v. U.S. Department of Justice, Sie­mens AG, Theo Waigel erhielten Journalisten Einsicht in Teile der internen Vor­keh­run­gen eines der Korruption überführten Unternehmens, das sich zur jah­re­langen Einschaltung eines externen Aufsichtsführers, Monitor, ver­pflich­tet hatte. Die Journalisten verlangten nach dem Freedom of Informati­on Act vom Justiz­mi­ni­sterium Einsicht in die Monitor-Berichte und gewann am 13. Juni 2018 mehr, als das Ministerium freigeben wollte.

Nach dem Gesetz gelten einerseits eine Vermutung der Freigabepflicht für amt­li­che Akten, andererseits neun Ausnahmen, die hier unter anderem Ge­schäfts­ge­heim­nis­se, Mitarbeiterdaten und Daten des Monitor-Teams be­tref­fen: FOIA man­da­tes release of properly requested federal agency records, unless the ma­terials fall squarely within one of nine statutory exemptions.

Die Beweislast trifft das Ministerium und Ausnahmen sind eng auszulegen: [E]xemp­tions from disclosure must be narrowly construed … and conclusory and generalized allegations of exemptions are unacceptable. Hier hatte das Ministerium die Schranke der engen Auslegung ignoriert, und sowie einige als Geschäftsgeheimnisse bezeichnete Daten als auch weitere sind freizuge­ben, beschreibt das Bundesgericht der Hauptstadt in seiner 61-seitigen lehr­reichen Begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.