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Freitag, den 22. Juni 2018

Knüller: Supreme Court erlaubt Online-Besteuerung  

Goldrauschstimmmung in 56 Parlamenten der USA
.   Amerika hat den Beschluss des Supreme Court in Wa­shing­ton mit Spannung erwartet: Gestattet die Verfassung eine Umsatz­besteuerung im Onlinehandel? Vor zwei Dekaden entschied er dagegen. Am 21. Juni 2018 verwarf er den Quill-Präzedenzfall und erlaubte sie. Das bedeu­tet Chaos, denn jeder Staat der USA darf nun sein Sales and Use Tax-Ge­setz umschreiben, um Online-Ge­schäf­te zu erfassen. Auf den Onlinehandel kommt ein massiver Um­programmier- und Verwaltungsaufwand zu.

Das Ergebnis in South Dakota v. Wayfair Inc. ist simpel, aber der Weg dort­hin dornenreich. Der Supreme Court musste erklären, wieso die alte Ent­schei­dung falsch war und weshalb er vom Grundsatz stare decisis abweichen durfte. Jeden­falls bildet jetzt nicht mehr die physische Anwesenheit im be­steu­ernden Staat die steuerlich notwendige Anknüpfung, sondern der Umfang der in jedem Staat er­wor­be­nen Waren oder die Zahl der Transaktionen pro Staat - oder beides.

Außerdem werden in der unter zahlreichen Aspekten lesenswerten Begrün­dung auch Services, Dienstleistungen, erwähnt. Deren Besteuerung hat die Öffentlich­keit kaum im Blickfeld, aber sie kann die Cloud-Dienstleister eben­so wie eine Domainzuteilung oder grenzüberschreitende Beratungsleistungen erfassen. Da kommen viele Aufgaben auf die Gesetzgeber in 50 Staaten und sechs weiteren Regionen der USA, den Handel und seine Berater sowie die Gerichte zu. Zuerst aber die Goldrauschstimmmung in den 56 Parlamenten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.