FBI-Zugriff auf ausgelagerte Akten trotzt Trumps Kritik
CK • Washington. Die Richterin in USA v. Paul Manafort hatte es nicht leicht. Trump verflucht das FBI, und sein angeklagter Ex-Wahlkampfchef focht dessen Zugriff auf seine ausgelagerten Akten an. Dieser wusste vom Zugriff nichts, weil das FBI seinen Angestellten gefragt hatte, der die Akten verwaltet und dafür einen Mietvertrag mit einem Lagerhaus abgeschlossen hatte. Der Angestellte öffnete das Lager. Der FBI-Agent verschaffte sich einen Überblick und beantragte dann einen Durchsuchungsbefehl.
Der zuständige Richter erlaubte den Zugriff auf die Akten, die der Staatsanwaltschaft Straftaten beweisen. Die Richterin am Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wies am 21. Juni 2018 den Beweisverbotsantrag des Angeklagten ab. Da jedes ihrer Worte auf die politische Goldwaage gelegt wird, verfasste sie die Begründung besonders ausführlich und lehrreich. Sie erklärt die Grundlagen der Durchsuchung im Lichte der Verfassung und Gesetze sowie der Rechtsprechung und beurteilt in der Subsumtion das Vorgehen des FBI als rechtmäßig. Die von einer Person mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung aufgedeckten Beweise dürfen in den Prozess eingebracht werden.
Der zuständige Richter erlaubte den Zugriff auf die Akten, die der Staatsanwaltschaft Straftaten beweisen. Die Richterin am Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wies am 21. Juni 2018 den Beweisverbotsantrag des Angeklagten ab. Da jedes ihrer Worte auf die politische Goldwaage gelegt wird, verfasste sie die Begründung besonders ausführlich und lehrreich. Sie erklärt die Grundlagen der Durchsuchung im Lichte der Verfassung und Gesetze sowie der Rechtsprechung und beurteilt in der Subsumtion das Vorgehen des FBI als rechtmäßig. Die von einer Person mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung aufgedeckten Beweise dürfen in den Prozess eingebracht werden.