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Sonntag, den 24. Juni 2018

FBI-Zugriff auf ausgelagerte Akten trotzt Trumps Kritik

 
.   Die Richterin in USA v. Paul Manafort hatte es nicht leicht. Trump verflucht das FBI, und sein angeklagter Ex-Wahlkampfchef focht dessen Zugriff auf seine ausgelagerten Akten an. Dieser wusste vom Zugriff nichts, weil das FBI seinen Angestellten gefragt hatte, der die Akten verwaltet und da­für einen Mietvertrag mit einem Lagerhaus abge­schlossen hatte. Der Angestellte öffnete das Lager. Der FBI-Agent verschaff­te sich einen Überblick und beantragte dann einen Durchsuchungsbefehl.

Der zuständige Richter erlaubte den Zugriff auf die Akten, die der Staats­an­walt­schaft Straftaten beweisen. Die Richterin am Bundesgericht der Haupt­stadt Wa­shington, DC, wies am 21. Juni 2018 den Beweisverbotsantrag des An­geklagten ab. Da jedes ihrer Worte auf die politische Goldwaage gelegt wird, verfasste sie die Begründung besonders ausführlich und lehrreich. Sie erklärt die Grundlagen der Durchsuchung im Lichte der Verfassung und Gesetze so­wie der Recht­spre­chung und beurteilt in der Subsumtion das Vorgehen des FBI als recht­mäßig. Die von einer Person mit gemeinsamer Verfügungs­be­rech­tigung auf­ge­deck­ten Beweise dürfen in den Prozess eingebracht werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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