Der zuständige Richter erlaubte den Zugriff auf die Akten, die der Staatsanwaltschaft Straftaten beweisen. Die Richterin am Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wies am 21. Juni 2018 den Beweisverbotsantrag des Angeklagten ab. Da jedes ihrer Worte auf die politische Goldwaage gelegt wird, verfasste sie die Begründung besonders ausführlich und lehrreich. Sie erklärt die Grundlagen der Durchsuchung im Lichte der Verfassung und Gesetze sowie der Rechtsprechung und beurteilt in der Subsumtion das Vorgehen des FBI als rechtmäßig. Die von einer Person mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung aufgedeckten Beweise dürfen in den Prozess eingebracht werden.
Der zuständige Richter erlaubte den Zugriff auf die Akten, die der Staatsanwaltschaft Straftaten beweisen. Die Richterin am Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wies am 21. Juni 2018 den Beweisverbotsantrag des Angeklagten ab. Da jedes ihrer Worte auf die politische Goldwaage gelegt wird, verfasste sie die Begründung besonders ausführlich und lehrreich. Sie erklärt die Grundlagen der Durchsuchung im Lichte der Verfassung und Gesetze sowie der Rechtsprechung und beurteilt in der Subsumtion das Vorgehen des FBI als rechtmäßig. Die von einer Person mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung aufgedeckten Beweise dürfen in den Prozess eingebracht werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.