Kunstweiterverkauf: Droit de Suite im CRRA
5% vom Auktionshaus geht an Künstler
CK • Washington. Anders als Rechtsordnungen, die ein Droit Moral kennen, schützt der bundesrechtliche Copyright Act kein dauerhaftes Recht von Künstlern am Kunstwerk, doch das Recht Kaliforniens vermittelt manchen mit dem California Resale Royalties Act of 1976 einen Droit de Suite-Anspruch auf fünf Prozent des Wiederverkaufspreises, der in Chuck Close v. Sotheby's Inc. am 6. Juli 2018 geprüft wurde.In San Francisco untersuchte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, ob das Bundesrecht das einzelstaatliche Recht durch eine Preemption bricht. Der Copyright Act geht einzelstaatlichem Recht vor, weil die Verfassung das so will. Jedoch darf älteres einzelstaatliches Recht weiter gelten, wenn es nicht das Bundesrecht aushöhlt oder unterminiert.
Nach seiner Beurteilung kann der CRRA-Anspruch bei einem Work of fine Art wie einem Gemälde wirksam den Weiterverkäufer verpflichten, vom erzielten Preis einen Teil an den Künstler abzuführen, der - anders als beispielsweise ein Musiker oder Fotograf für den Weiterverkauf in der Form von vergüteten Kopien - nicht bezahlt wird. Das Gesetz ist mit dem Bundesrecht vereinbar, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit. Der Anspruch gilt nur nur für den Handel in Kalifornien mit einem Wert von mehr als $999 und während des Lebens des Künstlers sowie 20 weiterer Jahre.