• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 10. Juli 2018

Höhle in Thailand, Hölle in USA: Trumps Richterwahl  

Wahltweet 2016
   Wahltweet 2016
.   Das Demokratie­vorbild USA verabschiedete sich schon lan­ge vom modernen Demokratie­ver­ständ­nis, und jetzt gehören die näch­sten 30 Jahre den Erzkon­ser­va­ti­ven. In der dritten Gewalt zementiert Trump mit seiner historischen Su­pre­me Court-Richterwahl langfristig ihren Einfluss. Auf Checks & Balances folgt eine Monokratie mit Erzkon­ser­va­tiven in allen drei Gewalten, die auch ge­stan­dene Konservative beunruhigt.

Von den nach dem Rücktritt des Rich­ters Ken­nedy verbleibenden acht ak­tiven Richtern liegt der Alterdurch­schnitt der Konservativen bei 62 Jah­ren, der der Demokratenfreundlichen bei 72. Selbst wenn der nächste Präsident ein Demokrat sein sollte, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen li­be­ra­len Richter ersetzen darf als einen konservativen. Mit der Auswahl des rechts­orientierten Richters Kavanaugh bestimmt der chaoti­sche Trump des­halb lang­fristig den Kurs: Wahlkäufe, Herkunfts-, Rassen- und Geschlechts­dis­kri­mi­nie­rung werden legal bleiben, die Abtreibung hingegen wird illegal, und Waffen­kon­trol­len bleiben verfassungswidrig.

Hoffnungsschimmer bestehen darin, dass der Senat den Richtervorschlag ab­lehnt, was unwahrscheinlich ist, und langfristig die Demokraten die Exe­ku­ti­ve und die Legislative so dominieren, dass sie moderne Gesetze schaffen, die die ernormen Hürden im Supreme Court nehmen. Wahrscheinlicher ist die Hölle in USA, die bedrückender als die Höhle in Thailand sein dürfte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.