Am 13. Juli 2018 gab ihm das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti recht. Im Fall American Tooling Center Inc. v. Travelers Casualty & Surety Co. erklärt es die Regeln des Deckungsschutzes. Der Versicherte muss den Schaden und die Deckung durch die Police beweisen. Der Versicherer trägt die Beweislast für Deckungsausschlüsse, Exclusions of Coverage. Die Police besagt: The Company will pay the Insured for the Insured’s direct loss of, or direct loss from damage to, Money, Securities and Other Property directly caused by Computer Fraud.
Die Revision folgert, dass der Deckungsanspruch als direct loss aufgrund des vom Imitator begangenen computer fraudbesteht. Die Begründung erörtert lehrreich die Merkmale von Computerbetrug und Unmittelbarkeit sowie der Kausalverbindung zum Schaden anhand zahlreicher Präzedenzfälle aus den ganzen USA. Abschließend legt sie dar, wieso keine von drei Deckungsausschlüssen der Police greift und den Versicherer entlastet.