Revision stützt Klimaschutzprozess
Kein Verbot des Beweisausforschungsverfahrens
CK • Washington. Hohe Wellen schlägt der Revisionsbeschluss vom 20. Juli 2018 in USA v. US District Court for the District of Oregon. Zum zweiten Mal versuchte das Innenministerium, eine Klimaschutzklage abzuwürgen, indem es von der zweiten Instanz einen Eingriff in den Prozess beantragte: Den Klägern solle das Recht auf die Beweisausforschung Discovery, bei der beide Seiten im US-Prozess alle zulässigen Beweise austauschen, verneint werden. Dieses Fiat lehnte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco mit starker Begründung ab.Das Recht auf Discovery könne nicht pauschal wegen der erwarteten Belastung des Ministeriums aufgehoben werden. Zudem erklärte die Revision die Anforderungen an das außergewöhnliche Rechtsmittel des Mandamus: Die Revision darf nur in extremen Fällen dem Untergericht vorgeben, wie es verfahren muss. Im Ergebnis bleibt das Ministerium der Discovery unterworfen. Es darf die üblichen Einwendungen gegen Ausforschungsbeweisforderungen geltend machen, und bei einer strittigen Frage muss das Untergericht entscheiden.