Grundrecht auf Cowboy-Zeitungsvertrieb

Am 23. Juli 2018 entschied in St. Louis das Bundesberufungsgericht gegen den Verleger. Die Grundrechte der Verfassung, so auch das First Amendment, schützen Bürger vor staatlichen Eingriffen, und die Staatshaftungsgesetze seien auf Unternehmen nur anwendbar, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen, dem Under Color of State Law-Merkmal von 42 USC §1983, für den Staat handeln. Da keine haftungsbegründende Vertragsverletzung behauptet ist, war die Klage abzuweisen.