Am 23. Juli 2018 entschied in St. Louis das Bundesberufungsgericht gegen den Verleger. Die Grundrechte der Verfassung, so auch das First Amendment, schützen Bürger vor staatlichen Eingriffen, und die Staatshaftungsgesetze seien auf Unternehmen nur anwendbar, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen, dem Under Color of State Law-Merkmal von 42 USC §1983, für den Staat handeln. Da keine haftungsbegründende Vertragsverletzung behauptet ist, war die Klage abzuweisen.
Am 23. Juli 2018 entschied in St. Louis das Bundesberufungsgericht gegen den Verleger. Die Grundrechte der Verfassung, so auch das First Amendment, schützen Bürger vor staatlichen Eingriffen, und die Staatshaftungsgesetze seien auf Unternehmen nur anwendbar, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen, dem Under Color of State Law-Merkmal von 42 USC §1983, für den Staat handeln. Da keine haftungsbegründende Vertragsverletzung behauptet ist, war die Klage abzuweisen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.