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Dienstag, den 24. Juli 2018

Grundrecht auf Cowboy-Zeitungsvertrieb  

Leser
.   In Stanko v. Bosselman Enterprises be­haup­tete der Verleger einer Gratis-Cowboy-Zeitung, eine Ladenkette verletze sein Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit, wenn sie den Ver­kauf in ihren Läden und Tankstellen untersage. Mit ihrem Ma­na­ger habe sie sich haftungsrechtlich verschworen. Der Verleger habe sich wie ein Staat geriert und sei deshalb wegen haftbar.

Am 23. Juli 2018 entschied in St. Louis das Bundesberufungsgericht gegen den Verleger. Die Grundrechte der Verfassung, so auch das First Amendment, schüt­zen Bürger vor staatlichen Eingriffen, und die Staatshaftungsgesetze sei­en auf Unternehmen nur anwendbar, wenn sie unter bestimmten Vor­aus­set­zungen, dem Under Color of State Law-Merkmal von 42 USC §1983, für den Staat han­deln. Da keine haftungsbegründende Vertragsverletzung behaup­tet ist, war die Klage abzuweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.