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Samstag, den 28. Juli 2018

Reklame am Hals - und kein Geld für Golfhelfer

 
Ballaufschrift: Law
.   Vom $50-Mio. wertvollen Reklametopf wol­len die Golfhelfer Amerikas ihren Teil einklagen. Die Ver­eine zwingen sie zum Tragen eines Lätzchens mit Wer­bung, und die Caddies klagten nach Kartellrecht. Am 27. Juli 2018 beurteilte die Revision in San Francisco im Sammelklagefall Hicks v. PGA Tour Inc.ihren Anspruch. Jeder von ihnen ist ein unabhängiger Freiberufler, dem die Werbelappen auf­gezwungen werden.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA entschied nach Prü­fung der Kartellgesetzes, dass die Kläger ohne rechtswidrigen Zwang Vertrags­be­dingungen annahmen, die ihnen die Bekleidung vorschreiben ebenso wie sie ihnen die Veröffentlichungsrechte und Persönlichkeitsrechte aus der Ver­wer­tung ihrer Auftritte nehmen.

Die Drohung der Vereine, ihnen die Mitwirkung bei einer Verweigerung des Latz­tragens zu versagen, stelle keinen haftungsauslösenden Zwang dar, entschied das Gericht neben der Beurteilung auch vertraglicher und markenrechtlicher Haf­tungsgründe. Allerdings dürfen die Kläger im Untergericht ihre Ansprüche nach Kartellrecht und aus unlauterem Wettbewerb neu formulieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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