Kündigung wegen Erreichen des Pensionsalters
CK • Washington. Auf die Altersgrenze der Pensionsreife berief sich eine Arbeitgeberin und kündigte ihrem 68-jährigen Arbeitnehmer in der Entscheidung Dahman v. Embassy of he State of Qatar vom 26. Juli 2018. Das Bundesgericht muss lange fackeln, bevor es zur Diskriminierungsfrage gelangt. Der Großteil seiner lesenswerten Prüfung betrifft seine Zuständigkeit nach dem Foreign Sovereign Immunities Act: Darf es die Gerichtsbarkeit über eine Botschaft in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit ausüben?
Die Immunitätsfrage ist kompliziert und gut erörtert. Das Gericht in der Hauptstadt Washington bejaht sie und folgert dann rasch, dass die arbeitsvertragliche Festlegung eines Pensionsalters diskriminiert und die Kündigung daher haftungsauslösend wirkt. Der klagende Arbeitnehmer wollte noch 12 Jahre arbeiten und muss im nächsten Abschnitt des US-Prozesses den Schaden konkretisieren und beweisen.
Die Immunitätsfrage ist kompliziert und gut erörtert. Das Gericht in der Hauptstadt Washington bejaht sie und folgert dann rasch, dass die arbeitsvertragliche Festlegung eines Pensionsalters diskriminiert und die Kündigung daher haftungsauslösend wirkt. Der klagende Arbeitnehmer wollte noch 12 Jahre arbeiten und muss im nächsten Abschnitt des US-Prozesses den Schaden konkretisieren und beweisen.