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Mittwoch, den 01. Aug. 2018

Grußkarten mit aus Video geklauten Sprüchen  

.   Lustige Sprüche klopfte der Kläger in Gordon v. Drape Cre­ati­ve Inc. in Videos. Diese erschienen im Internet, wo die beklagten Gruß}kar­ten­drucker sie fanden, um sie in Karten zu verwerten. In San Fran­cis­co wog die Re­vi­sion am 30. Juli 2018 die Ansprüche aus dem Bundes­mar­ken­ge­setz Lan­ham Act gegen die Einwendung aus dem Meinungsfreiheits­grund­recht der Bun­des­ver­fas­sung ab. Bislang stellten die Gerichte fest, dass das Grundrecht den Aus­schlag gab und keine Tatsachenerhebung vor den Geschworenen des US-Zi­vil­pro­zes­ses erforderlich war. Dazu beriefen sie sich auf den Rogers v. Gri­mal­di-Prä­ze­denz­fall, den das Gericht lehrreich erörterte und auswertete.

Das einflussreiche Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in die­sem Fall, dass die meinungsfreiheitliche Kreativität der Drucker fraglich war und eine Jury feststellen könnte, dass die Karten lediglich die kom­mer­zi­ell wert­vol­len Redewendungen klaute, ohne eigenen Wert hinzuzufügen. In diesem Fall könne die Wiederverwendung nicht durch die Verfassung ge­schützt sein, so­dass eine Verletzung des Markenrechts vorliegen würde und Schadens­ersatz fäl­lig wäre.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.