Grußkarten mit aus Video geklauten Sprüchen
CK • Washington. Lustige Sprüche klopfte der Kläger in Gordon v. Drape Creative Inc. in Videos. Diese erschienen im Internet, wo die beklagten Gruß}kartendrucker sie fanden, um sie in Karten zu verwerten. In San Francisco wog die Revision am 30. Juli 2018 die Ansprüche aus dem Bundesmarkengesetz Lanham Act gegen die Einwendung aus dem Meinungsfreiheitsgrundrecht der Bundesverfassung ab. Bislang stellten die Gerichte fest, dass das Grundrecht den Ausschlag gab und keine Tatsachenerhebung vor den Geschworenen des US-Zivilprozesses erforderlich war. Dazu beriefen sie sich auf den Rogers v. Grimaldi-Präzedenzfall, den das Gericht lehrreich erörterte und auswertete.
Das einflussreiche Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in diesem Fall, dass die meinungsfreiheitliche Kreativität der Drucker fraglich war und eine Jury feststellen könnte, dass die Karten lediglich die kommerziell wertvollen Redewendungen klaute, ohne eigenen Wert hinzuzufügen. In diesem Fall könne die Wiederverwendung nicht durch die Verfassung geschützt sein, sodass eine Verletzung des Markenrechts vorliegen würde und Schadensersatz fällig wäre.
Das einflussreiche Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in diesem Fall, dass die meinungsfreiheitliche Kreativität der Drucker fraglich war und eine Jury feststellen könnte, dass die Karten lediglich die kommerziell wertvollen Redewendungen klaute, ohne eigenen Wert hinzuzufügen. In diesem Fall könne die Wiederverwendung nicht durch die Verfassung geschützt sein, sodass eine Verletzung des Markenrechts vorliegen würde und Schadensersatz fällig wäre.