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Sonntag, den 05. Aug. 2018

Ausländische Marke - amerikanischer Domainsquatter  

.   In DIRECT Niche, LLC v. Via Varejo S/A gewann am 3. August 2018 der Inhaber einer nicht in den USA eingetragenen Auslands­mar­ke gegen einen US-Domaininhaber, der eine markenidentische Domain ein­trug und mit Werbeeinblendungen daran verdient. Der Squatter unterlag in der Re­vi­sion mit seiner Feststellungsklage, die einem verlorenen UDRP-Ver­fah­ren folg­te. Die entscheidungserheblichen Fakten sind auch für andere Markeninhaber im Ausland nach dem Anticybersquatting Consumer Pro­tec­ti­on Act, 15 USC §1114(2)(D)(v), lehrreich.

Strittig war in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta, ob die Marke im Handel in den USA benutzt wurde. Zu die­ser marken- und prozessrechtlichen Voraussetzung hatte die Markeninhaber be­wie­sen, dass US-Hersteller und -Anbieter ihre Waren und Dienstleistungen auf der ausländischen Webseite entgeltlich bewerben und Besucher aus den USA mil­lionenfach die Webseite anklicken. Die Domainanmeldung in bös­gläu­biger Ab­sicht hatte er auch bewiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.