Achtung, Amazon-Klausel im Letter of Intent
CK • Washington. Was ist ein Exklusivvertriebsvertrag wohl wert, wenn Amazon in Anlage X des Letter of Intent über die Zusammenarbeit von Hersteller- und Vertriebsfirmen erscheint? Ganz exklusiv darf die Vertriebsfirma Geld in den Markaufbau, die teure Einholung der Genehmigungen sowie die Werbung, Logistik und Personalausstattung stecken. Wenn alles arrangiert ist und das Produkt sich verkauft, darf der Distributor als Alleinvertrieb agieren - mit Ausnahme allerdings von Amazon, das als eins der dem Hersteller bekannten Vertriebsunternehmen im LoI aufgeführt ist.
Die Herstellerlogik ist bestechend, und die entsprechende Ausnahme zur Non-Circumvention-Klausel im LoI und Anlage X gut formuliert. Aber wer den Vertrieb berät, weiß dass man den LoI auslaufen lassen sollte, wenn die Anlage X nicht verschwindet. Der klare Fall der Umgehung des Alleinvertriebsrechts darf nicht im Distribution Agreement erscheinen. Im Gegenteil, dort muss das Circumvention-Verbot ausdrücklich erscheinen. Sonst investiert der Distributor nur, und Amazon übernimmt.
Die Herstellerlogik ist bestechend, und die entsprechende Ausnahme zur Non-Circumvention-Klausel im LoI und Anlage X gut formuliert. Aber wer den Vertrieb berät, weiß dass man den LoI auslaufen lassen sollte, wenn die Anlage X nicht verschwindet. Der klare Fall der Umgehung des Alleinvertriebsrechts darf nicht im Distribution Agreement erscheinen. Im Gegenteil, dort muss das Circumvention-Verbot ausdrücklich erscheinen. Sonst investiert der Distributor nur, und Amazon übernimmt.