Die Herstellerlogik ist bestechend, und die entsprechende Ausnahme zur Non-Circumvention-Klausel im LoI und Anlage X gut formuliert. Aber wer den Vertrieb berät, weiß dass man den LoI auslaufen lassen sollte, wenn die Anlage X nicht verschwindet. Der klare Fall der Umgehung des Alleinvertriebsrechts darf nicht im Distribution Agreement erscheinen. Im Gegenteil, dort muss das Circumvention-Verbot ausdrücklich erscheinen. Sonst investiert der Distributor nur, und Amazon übernimmt.
Die Herstellerlogik ist bestechend, und die entsprechende Ausnahme zur Non-Circumvention-Klausel im LoI und Anlage X gut formuliert. Aber wer den Vertrieb berät, weiß dass man den LoI auslaufen lassen sollte, wenn die Anlage X nicht verschwindet. Der klare Fall der Umgehung des Alleinvertriebsrechts darf nicht im Distribution Agreement erscheinen. Im Gegenteil, dort muss das Circumvention-Verbot ausdrücklich erscheinen. Sonst investiert der Distributor nur, und Amazon übernimmt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.