USA Gesellschaft - GründungEin Notar wirkt bei der Gründung nicht mit. Da gibt es nichts zu sparen. Das Anwaltshonorar kann man sich ersparen. Allerdings bringt die Registrierung allein nicht mehr als einen Mantel. Die Gesellschaft kann erst handeln, wenn auch die weiteren Gründungsschritte im initial Meeting abgeschlossen, umgesetzt und dokumentiert werden. Nur dann wirkt die Haftungsbeschränkung. Das güldene Siegel allein tut's nicht.
1) Name der Gesellschaft:
2) Bevorzugtes Ende des Firmennamens (rechtlich gleich):
a) Corp.
b) Inc.
c) Co.
d) Ltd.
3) Gesellschafter / Eigentümer
Eine Person kann Alleineigentümer sein. Eine Gesellschaft kann ebenfalls der Eigentümer sein.
Nur Vor- und Nachname oder Firma:
a) eine Person oder eine Gesellschaft?
b) mehrere Personen (nur Vor- und Nachnamen)?
c) Anteile bei mehreren Personen (nur Vor- und Nachnamen)?
4) Gesellschaftskapital: $1.000,00 (tausend Dollar) oder mehr?
5) Aufsichtsrat / Directors
Diese müssen keine Eigentümer sein, haben wenige Aufgaben, sind nicht angestellt, und sind leicht zu ersetzen. Am besten drei Personen: Sie plus 1 oder 2 Personen des Vertrauens (Familie?)
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:
6) Geschäftsführung / Officers
Diese sind keine Eigentümer, haben mehr Aufgaben, tragen Verantwortung für das Tagesgeschäft, können angestellt sein oder nicht, sind leicht zu ersetzen: Sie plus 1 oder 2 natürliche Personen Ihres Vertrauens
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:
7) Steuerjahr: Kalenderjahr, wenn nicht anders gewünscht.
8) Sitz: Staat oder District of Columbia (Hauptstadt)
9) Registered Agent: Name, Sitz
10) Aktien: Eine Klasse, keine besonderen Bedingungen
11) Bylaws - Statuten: Standard (später durch Beschluss veränderbar)
12) Bank:
13) Corporate Book, ein oder zwei Prägesiegel, Aktienzertifikate: Standard
14) Aktienzahl: Am Günstigten ist die maximale Zahl von Aktien innerhalb des untersten Gebührenrahmens (10000 oder 100000, je nach Staat,) als genehmigte Aktien. Ausgegeben werden nur wenige. Der Rest verbleibt für Kapitalerhöhungen oder Investoren.
15) Aktienpreis: Er errechnet sich aus der Summe des beabsichtigten Kapitals geteilt durch die Zahl der auszugebenden Aktien, z.B. $10.000 / 1 : Preis je Aktie: $10.000. Oder $10.000 / 100: Preis je Aktie: $100.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.