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Donnerstag, den 09. Aug. 2018

USA-Gesellschaftsgründung ohne Anwaltshonorar  

.   Wer sparen muss, kann sich seine Corporation selbst bas­teln und nur die Handelsregister-, Registered Agent- und Druckerkosten zah­len. Für eine nor­ma­le Corporation sind mindestens folgende Informationen zu sammeln:
USA Gesellschaft - Gründung

1) Name der Gesellschaft:

2) Bevorzugtes Ende des Firmennamens (rechtlich gleich):
a) Corp.
b) Inc.
c) Co.
d) Ltd.

3) Gesellschafter / Eigentümer
Eine Person kann Alleineigentümer sein. Eine Gesellschaft kann eben­falls der Eigentümer sein.
Nur Vor- und Nachname oder Firma:
a) eine Person oder eine Gesellschaft?
b) mehrere Personen (nur Vor- und Nachnamen)?
c) Anteile bei mehreren Personen (nur Vor- und Nachnamen)?

4) Gesellschaftskapital: $1.000,00 (tausend Dollar) oder mehr?

5) Aufsichtsrat / Directors
Diese müssen keine Eigentümer sein, haben wenige Aufgaben, sind nicht angestellt, und sind leicht zu ersetzen. Am besten drei Per­so­nen: Sie plus 1 oder 2 Personen des Vertrauens (Familie?)
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:

6) Geschäftsführung / Officers
Diese sind keine Eigentümer, haben mehr Aufgaben, tragen Ver­ant­wor­tung für das Tagesgeschäft, können angestellt sein oder nicht, sind leicht zu ersetzen: Sie plus 1 oder 2 natürliche Personen Ihres Ver­trau­ens
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:
Vor- und Nachname:

7) Steuerjahr: Kalenderjahr, wenn nicht anders gewünscht.

8) Sitz: Staat oder District of Columbia (Hauptstadt)

9) Registered Agent: Name, Sitz

10) Aktien: Eine Klasse, keine besonderen Bedingungen

11) Bylaws - Statuten: Standard (später durch Beschluss veränderbar)

12) Bank:

13) Corporate Book, ein oder zwei Prägesiegel, Aktienzertifikate: Stan­dard

14) Aktienzahl: Am Günstigten ist die maximale Zahl von Aktien in­ner­halb des untersten Gebührenrahmens (10000 oder 100000, je nach Staat,) als genehmigte Aktien. Ausgegeben werden nur wenige. Der Rest verbleibt für Kapitalerhöhungen oder Investoren.

15) Aktienpreis: Er errechnet sich aus der Summe des beabsichtigten Kapitals geteilt durch die Zahl der auszugebenden Aktien, z.B. $10.000 / 1 : Preis je Aktie: $10.000. Oder $10.000 / 100: Preis je Aktie: $100.
Ein Notar wirkt bei der Gründung nicht mit. Da gibt es nichts zu sparen. Das Anwaltshonorar kann man sich ersparen. Allerdings bringt die Registrierung allein nicht mehr als einen Mantel. Die Gesellschaft kann erst handeln, wenn auch die weiteren Gründungsschritte im initial Meeting abgeschlossen, um­ge­setzt und dokumentiert werden. Nur dann wirkt die Haftungsbeschränkung. Das güldene Siegel allein tut's nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.