• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 11. Aug. 2018

Schadensersatz für Plagiate des Installationskünstlers  

.   Ansprüche aus Markenrecht und Geheimnisverletzung durch eine unterlaufene Vertragsbeziehung behauptete ein für seine In­stal­la­ti­o­nen be­kannter Künstler, der Geschäftsbeziehungen mit einer Beklei­dungs­firma an­streb­te und ihr seine Konzepte und Geschäftspläne offenbarte.

Die Firma brach die Gespräche ab und veranstaltete in der vom Künstler ins Auge gefassten Stadt ein Ereignis, das seinen Konzepten ähnelt. Am 9. August 2018 fiel der Revisionsbeschluss in Bruce Munro v. Lucy Activewear Inc..Das Bun­des­be­rufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis stellt lesenswert dar, dass das Urheberrecht Kreativität belohnt, nicht das Marken­recht.

Der Copyright Act schützt allerdings konkrete Werke und hebelt an­de­re An­sprü­che wie den Trade Dress-Anspruch nach dem Markengesetz, Lanham Act, und die rechtswidrige Einwirkung in Vertragsbeziehungen mit Dritten, tor­ti­ous In­ter­fe­rence, aus. Nur sein markenrechtlicher Anspruch wegen der Nachahmung der Bezeichnung seiner Installationskunst mit Lichtmotiven darf im Unterge­richt weiterverfolgt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.