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Samstag, den 18. Aug. 2018

Abfindungserstattung als Klagebedingung: Tender Back  

.   Die Klägerin in Jena McClellan v. Midwest Machining Inc. erhielt mit ihrer Kündigung eine Abfindung und verklagte dann ihre ehemalige Arbeitgeberin wegen Diskriminierung nach dem Pregnancy Dis­cri­mination Act und dem Equal Pay Act. Der Revisionsbeschluss vom 16. August 2018 aus Cincinatti ist lehrreich, weil das Gericht ausführlich die Kla­ge­vor­aus­set­zung der Rückzahlung der Abfindung erörtert. Nach dem Common Law und Präzedenzfällen sowie wie Modell­ge­set­zen wirkenden Rechtsübersichten im Restatement of Contracts kann die mangelnde Erstattung eine Klage aus­sichts­los werden lassen. Die wichtigste Frage lautet, ob der Grundsatz der Tender-Back Doctrine durch das Diskri­mi­nie­rungs­bundesrecht ausgeschlossen sein kann, und wenn nicht, ob das Angebot der Erstattung bei Klageerhebung aus­reicht, um die Einrede zu vereiteln. Beide Fragen bejahte das Bundesberufungs­ge­richt des sechsten Bezirks der USA. Da die Klägerin kurz vor Ablauf der Ver­jäh­rung die Rückzahlung mit der Klageerhebung angeboten hatte, darf der Pro­zess fortschreiten, nachdem das Untergericht schon für den Arbeitgeber auf­grund der common-law doctrines of release and tender back entschieden hatte. Dazu zieht es lehrreiche Fälle vom Supreme Court ebenso wie von den anderen United States Courts of Appeals heran.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.