Abfindungserstattung als Klagebedingung: Tender Back
CK • Washington. Die Klägerin in Jena McClellan v. Midwest Machining Inc. erhielt mit ihrer Kündigung eine Abfindung und verklagte dann ihre ehemalige Arbeitgeberin wegen Diskriminierung nach dem Pregnancy Discrimination Act und dem Equal Pay Act. Der Revisionsbeschluss vom 16. August 2018 aus Cincinatti ist lehrreich, weil das Gericht ausführlich die Klagevoraussetzung der Rückzahlung der Abfindung erörtert. Nach dem Common Law und Präzedenzfällen sowie wie Modellgesetzen wirkenden Rechtsübersichten im Restatement of Contracts kann die mangelnde Erstattung eine Klage aussichtslos werden lassen. Die wichtigste Frage lautet, ob der Grundsatz der Tender-Back Doctrine durch das Diskriminierungsbundesrecht ausgeschlossen sein kann, und wenn nicht, ob das Angebot der Erstattung bei Klageerhebung ausreicht, um die Einrede zu vereiteln. Beide Fragen bejahte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA. Da die Klägerin kurz vor Ablauf der Verjährung die Rückzahlung mit der Klageerhebung angeboten hatte, darf der Prozess fortschreiten, nachdem das Untergericht schon für den Arbeitgeber aufgrund der common-law doctrines of release and tender back entschieden hatte. Dazu zieht es lehrreiche Fälle vom Supreme Court ebenso wie von den anderen United States Courts of Appeals heran.