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Sonntag, den 19. Aug. 2018

Zeugen mit Aa-Ikone online bedroht: $17000 Strafe  

Drohung
.   $17000 Ord­nungs­geld sollte die Klägerin in Emerson v. Dart zahlen, weil sie ihre Ge­fäng­nis­wär­ter­kollegen im Internet-Forum vor der Mitwirkung mit der beklagten Kreis­ge­fäng­nis­verwaltung in einem Diskri­mi­nie­rungs- und Arbeitsprozess warnte sowie mit einem Kot-Symbol Zweifel an ihrer Ehrlichkeit ausdrückte. Sie focht das Ordnungsgeld dem Grunde und der Höhe nach bis vor das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des siebten Bezirks der USA in Chicago an, das am 14. August 2018 ihre Dro­hung samt Aa-Bild in die Revisionsbegründung einfügte.
Kotsymbol + Drohung


Da die Drohung die Beweisermittlung der Beklagten gefährden konnte und das Untergericht Ermessensfreiheit bei der Beurteilung prozessualer Fragen im US-Prozess genießt, hielt die Revision die Verhängung ermessensfehlerfrei auf­er­leg­ter Sanktionen für irrevisibel. Die Höhe des Ordnungsgeldes stehe in einer nachvollziehbaren Beziehung zu den durch die Drohung verursachten Pro­zess­kosten, die die Beklagte unsubstantiiert rügte:
The County introduced evidence that at least one witness felt threa­te­ned by the post and agreed to testify only by declaration under seal. Next, Emerson argues that her Facebook post "can be read fairly as an open call to … testify truthfully" because she threatened only "liars" with legal action. That's nonsensical. … AaO 6.
The County submitted a detailed report of the time spent litigating the sanctions issue, and it also submitted an affidavit in support of a pro­po­sed hourly rate. The judge calculated the sanction by mul­ti­ply­ing these together. … AaO 7.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.