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Montag, den 03. Sept. 2018

Der Kavanaugh-Supreme Court-Disput im Senat  

.   Trump stützt seine politische Plattform mit einem Brett. Brett Kavanaugh stützt seit Jahrzehnten extreme, von Trump favorisierte Po­si­tionen. Trump ernannte ihn zum Kandidaten für den Supreme Court in Wash­ing­ton, DC, wo er nun der Zustimmungsprüfung durch den Senat unter­liegt. Am 4. September 2018 beginnt dessen Rechtsausschuss seine An­hö­run­gen.

 A. Bekannte Ansichten
Kavanaughs Rechtsauffassungen gelten in manchen Bereichen als extrem, und seine Ansichten lassen sich thematisch einordnen:
1) Verfassungsrechtlicher Präzedenzfall im Abtreibungsrecht: Zu Roe v. Wade veröffentlichte er mehrfach kritische Min­der­mei­nun­gen.
2) Enge Auslegung des Amtsenthebungsrechts: Diese Auffassung schützt Trump persönlich. Kavanaugh soll bereits angekündigt ha­ben, sich nicht als befangen zu erklären, wenn ein Impeach­ment-Verfahren gegen Trump eingeleitet wird. Er erarbeitete wäh­rend der Clinton-Präsidentschaft für den Sonderermittler Ken­neth Starr den Starr Report, der zum Amts­ent­he­bungs­ver­fah­ren ge­gen Bill Clinton führte.
3) Allgemeine Krankenversicherungspflicht - Obama Care: Sein Min­der­heitsvotum weicht von der Mehrheit ab, die das Bundes­ge­setz auf­recht hielt.
4) Umweltrecht: Er zeichnete sich durch Minderheitsvoten aus, die Umweltschutzmaßnahmen annulieren.
5) Machtausdehung der Exekutive: Er argumentierte regelmäßig für ein Recht des Präsidenten, Mitglieder ober­ster Bun­des­be­hör­den ab­zu­set­zen, obwohl diese neutrale Ein­rich­tun­gen von zwei der drei Ge­wal­ten sind - Exekutive und Legis­la­ti­ve -, z.B. das Con­su­mer Fi­nan­ci­al Protection Bureau.
6) Unparteilichkeit bezweifelt: Die Anhörungen vor seiner Be­stä­ti­gung als Revisionsrichter beim zweithöchsten Gericht der USA in Wa­sh­ington, DC, dauerten wegen dieser Zweifel drei Jahre.
 B. Transparenz-Vorgeplänkel
Vor der Anhörung gab es bereits Streit um die Offenlegung aller Vermerke und Do­ku­mente, den Great Documents Dispute of 2018, der auch Papiere aus dem Bush-Weißen Haus über Zwangsmittel im Terrorismuskampf betrifft. Die Re­pub­li­ka­ner winkten ab, obwohl sie unter Obama alle Dokumente der Kan­di­da­tin Sotomayor verlangten und erhielten. Der Demokraten-Antrag blieb er­folglos. Die Trump-Re­gie­rung verweigerte die Herausgabe von etwa 100.000 Do­kumenten.

 C. Verfahrensgrenzen
Das Ergebnis wird wesentlich von der Entscheidung der Demokraten über die Nu­clear Op­ti­on, beeinflusst. Als sie die Mehrheit im Senat besaßen, ver­füg­ten sie die Abschaffung der 60/100 qualifizerten Mehrheitsentscheidung. Heu­te reicht deshalb die einfache Mehrheit aus. Die Blockade durch ein Fi­li­buster wur­de un­zulässig. Heute halten die Republikaner die einfache Mehr­heit.

 D. Der Rechtsausschuss
Vorsitzender des Rechtsausschusses im Senat: Chuck Grassley (R)
Minderheitsvorsitz: Dianne Feinstein (D)
Diese Ausschussmitglieder sollte man beobachten:
Jeff Flake (R) bezieht offen Stellung gegen Trump und steht nicht zur Wiederwahl an.
Kamala Harris (D) ist eine progressive neue Senatorin, die sich wie ihr Kollege Cory Booker nicht von Trump einschüchtern lässt.
Amy Klobuchar (D) schlägt die Revision der Nuclear Option vor.
 E. Strategien
Von den Republikanern im Ausschuss wird erwartet, dass alle außer Flake sanft mit Kavanaugh umgehen werden. Die Demokraten werden ihn aufs Glatteis füh­ren wollen, selbst wenn solche Anhörungen meist dem alten Stil der Gent­le­man-Kultur folgten, was auch gefährliche Danaergeschenke er­laubt. Eini­ge wer­den sich telegen als zukünftige Präsident­schafts­kan­di­da­ten in Szene setzen.

Anders als Professoren oder Juristen aus dem Hinterland besitzt Kavanaugh jahr­zehntelange Washington-Erfahrung: Er wird nicht unnötig reden oder er­klä­ren. Er wird den Senatoren seinen Respekt erweisen. Er ist klug ge­nug, Tro­ja­ni­sche Pferde zu erkennen.

Washington wäre überrascht, wenn die Nominierung fehlschlagen würde. Trump erreicht wahrscheinlich sein Ziel, im Supreme Court eine konservative Mehrheit für die nächsten 30 oder 40 Jahre zu schaffen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.