In New City bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die bereits verkündete Abweisung und erklärte kurz die Voraussetzungen für den Schutz einer Aufmachung. Fatal wirkte sich für die Klägerin vor allem aus, dass die Beschreibung der Aufmachung subjektive Merkmale wie ansprechendes Design aufweist. Der Schwan hat auch keine secondary Meaning erlangt, die die notwendige schutzbewirkende gedankliche Verbindung zwischen Ware und Hersteller aus Verbrauchersicht herbeiführt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.