• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 06. Sept. 2018

Markenschutz für Plastikplanschschwan: Lanham Act  

Markensymbol R im Kreis
.   Trade Dress-Schutz für die Auf­ma­chung eines Plansch­schwans ver­lang­te die Klägerin im Revisionsfall International Lei­su­re Pro­ducts v. FUNBOY LLC vom 6. Sep­tem­ber 2018. Der Plastikschwan der Beklag­ten führe zur Verwechslung im Planschbecken und sei nach dem Lanham Act-Bundesmarkengesetz zu ächten.

In New City bestätigte das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Bezirks der USA die bereits verkündete Abweisung und er­klärte kurz die Voraussetzungen für den Schutz einer Auf­ma­chung. Fatal wirkte sich für die Klägerin vor allem aus, dass die Beschreibung der Aufmachung subjektive Merk­ma­le wie an­spre­chendes Design aufweist. Der Schwan hat auch keine secondary Meaning erlangt, die die not­wen­di­ge schutz­be­wir­ken­de gedankliche Verbindung zwi­schen Wa­re und Hersteller aus Verbrauchersicht her­bei­führt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.