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Montag, den 10. Sept. 2018

Finanzbeamtin zur Beweissicherung am stillen Ort  

.   Ihre körperliche Privatsphäre am stillen Örtchen hielt die Klä­gerin für versehrt, als eine Finanzbeamtin sie zur Toilette begleitete und dort be­obachtete, nachdem sie erst ihr Kleid hochziehen musste. Die Voll­streckungs­be­amtin wandte ein, dass wegen ihrer Beweissicherungsaufgabe das Vor­ge­hen der Staatsimmunität unterliegt.

An Grenzen und bei Durchsuchungen ist ein scharfes Vorgehen zur Beweis­si­cherung in den USA bekannt. Deshalb ist die Entscheidung vom 10. Septem­ber 2018 im Fall Shelly Ioane v. Jean Noll brisant. In San Francisco ent­schied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die Be­amtin. Die Immunität schütze sie nicht, und die Geschworenen müssen nun im Un­tergericht die Angemessenheit des Vorgehens prüfen:
The panel held that weighing the scope, manner, justification, and place of the search, a reasonable jury could conclude that the agent’s actions were unreasonable and violated plaintiff’s Fourth Amend­ment rights. The agent's general interests in preventing de­struc­ti­on of evi­den­ce and promoting officer safety did not justify the sco­pe or man­ner of the intrusion into plaintiff’s most basic sub­ject of privacy, her naked body. Court Staff Summary, aaO 1.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.