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Donnerstag, den 20. Sept. 2018

Mit Use in Commerce zum Markenschutz  

Markensymbol R im Kreis
.   Eine Marke kann durch ihre Verwendung im Verkehr einen Schutz nach dem Lanham Act erlangen. Der Schutz kann stärker als der einer konkurrierenden ein­getra­ge­nen Marke sein. Für beide Marken spielt der Use in Commerce eine ausschlaggebende Rolle, die die Revision im Fall Joshua Domond v. PeopleNetwork APS am 20. Sep­tem­ber 2018 er­klärte.

In Atlanta ging das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA auch auf weitere Merkmale von Marken ein. Beispielsweise muss eine Marke, die keine Distinctiveness besitzt, eine Secondary Meaning erhalten. Dies ist der blei­ben­de Eindruck beim Verbraucher, dass die Marke eine Verbindung zum Anbieter darstellt. Bei der Distinctiveness reicht hingegen, dass die besondere Dar­stel­lung in Wort oder Bild so herausragt, dass der Verbraucher sie sich als die Ver­bin­dung zum Anbieter merkt,

Hier war eine Markenverletzungsklage um den Begriff Beautiful People, der auf den ersten Blick nicht distinctive wirkt, gescheitert, weil die Kläger nicht hin­rei­chend die erste zu prüfende Voraussetzung behaupten oder beweisen konn­ten: Use in Commerce. Sie konzentrierten sich auf die Distinctiveness, und das Ge­richt wies sie darauf hin, dass es den zweiten Schritt nicht vor dem ersten neh­men darf. Außerdem rezitierte es mehrere Anspruchsarten, die die erste Ver­wen­dung im Verkehr erfordern:
A party seeking to assert trademark rights must show "prior use in com­merce" in order to succeed on claims of: trademark in­frin­ge­ment under 15 U.S.C. § 1114; unfair competition under 15 U.S.C. § 1125; con­tributory infringement under § 1125; trademark in­frin­ge­ment and un­fair competition claims under Florida com­mon law; and tra­de­mark infringement under the Florida De­cep­ti­ve and Unfair Trade Practices Act.


Donnerstag, den 20. Sept. 2018

Gefahr im Flug: Bundesrecht geht ausnahmweise vor  

.   Im Flugzeug erlitt die Klägerin im Fall Fawemimo v. Ame­rican Airlines, Inc. Schaden, als ihr Kopf an einen Monitor knallte. Ihre Haf­tungs­klage aus dem Common Law entschied in New York City das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des zweiten Bezirks der USA mit einer Begründung, die die Spannun­gen zwischen Bundesrecht und einzelstaatlichem Recht offen­legt.

Der Bund soll nach der Verfassung wenig regeln dürfen; Vertrags- und das Recht der un­er­laubten Handlung, Torts, richten sich daher nach dem Recht der Staa­ten. Beim Flugbetrieb daf der Bund jedoch regeln, weil Flüge die Gren­zen der Staaten überschreiten und in die Bereiche von interstate Commerce oder In­ter­na­ti­o­nal Commerce fallen, die die Bundesverfassung dem Bund zuweist. Wenn er etwas ausschließlich durch seine Gesetze und Verord­nun­gen regelt, hat der ein­zel­ne Staat nichts mehr zu sagen, und ein­zel­staatliche Ansprüche über­trump­fen das Bundesrecht nicht.

Im Federal Aviation Act regelte der Bund mit dieser Wirkung, die federal Pre­emp­ti­on genannt wird. Der Haftungsanspruch aus dem einzelstaatlichen Com­mon Law wird dadurch ausgeschlossen, und die Klägerin geht leer aus, wie das Ge­richt lehrreich am 19. September 2018 beschrieb.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.