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Montag, den 24. Sept. 2018

Honorar der beigeordneten Kanzlei: $566.537,50  

.   Lesenswert beschrieb das Bundesgericht der Hauptstadt in Keep­seag­le v. Perdue Rechtsgrundlagen und die einer beigeordneten Kanzlei gewährten Honorar- und Kostenerstattungsbeträge. Die Summe, $566,537.50 in fees and $6,987.56 in costs, wirkt auf den ersten Blick hoch, aber die Grund­sät­ze gelten allgemein. Ein Vergleich setzt die Anspruchsgrundlage. Die Nach­wei­se der erbrachten Leistungen und die den beteiligten Rechtsanwälten je nach Er­fah­rung zugeordneten Stundensätze sind detailliert und über­zeug­ten am 21. Sep­tember 2018 das Gericht in Washington, DC. Die bei­ge­ord­ne­te Kanzlei er­ziel­te für ihre Mandantin einen Schadensersatz von $100.000 mehr, als die an­de­ren Klä­ger er­hielten, und trug erheblich zum Erfolg einer Gesamtschadens­er­satz­nach­trags­zah­lung an alle Kläger in Höhe von $77 Mio. bei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.