Honorar der beigeordneten Kanzlei: $566.537,50
CK • Washington. Lesenswert beschrieb das Bundesgericht der Hauptstadt in Keepseagle v. Perdue Rechtsgrundlagen und die einer beigeordneten Kanzlei gewährten Honorar- und Kostenerstattungsbeträge. Die Summe, $566,537.50 in fees and $6,987.56 in costs, wirkt auf den ersten Blick hoch, aber die Grundsätze gelten allgemein. Ein Vergleich setzt die Anspruchsgrundlage. Die Nachweise der erbrachten Leistungen und die den beteiligten Rechtsanwälten je nach Erfahrung zugeordneten Stundensätze sind detailliert und überzeugten am 21. September 2018 das Gericht in Washington, DC. Die beigeordnete Kanzlei erzielte für ihre Mandantin einen Schadensersatz von $100.000 mehr, als die anderen Kläger erhielten, und trug erheblich zum Erfolg einer Gesamtschadensersatznachtragszahlung an alle Kläger in Höhe von $77 Mio. bei.