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Mittwoch, den 26. Sept. 2018

Späte Anträge der bockigen Beklagten im US-Gericht

 
.   In Wye Oak Technology v. Iraq blieb die beklagte Republik lan­ge nach dem Prozessbeginn untätig, doch fünf Jahre später wollte sie das Aus­for­schungs­beweisverfahren, Discovery, neu eröffnen, um sich verteidigen zu kön­nen. Vorher hatte sie kein Geld für Sachverständige, lautet eine ihrer Aus­re­den - kaum an­ders als bei nicht-souveränen Beklagten. Am 26. Sep­tember 2018 ent­schied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen alle Anträge.

Der amerikanische Prozess kann jahrzehntelang dauern, beispielsweise we­gen der Frage der Zuständigkeit, Jurisdiction, besonders nach dem For­eign So­ver­eign Immunities Act bei Staaten, oder wegen des Beweisverfahrens. Bei der Mit­wir­kungs­pflicht gerade in der Discovery versuchen die Gericht jedoch, strikt ihre Ter­mi­ne durchzusetzen.

Die mangelnde Mitwirkung oder erst recht die Verletzung der Prozessordnung kann strenge Sanktionen bis hin zu Strafen und der Abweisung von Einreden und Widerklagen auslösen. In diesem Fall hatte die Beklagte noch Glück, weil der Prozess weitergeht und sie sich verteidigen darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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