Späte Anträge der bockigen Beklagten im US-Gericht
CK • Washington. In Wye Oak Technology v. Iraq blieb die beklagte Republik lange nach dem Prozessbeginn untätig, doch fünf Jahre später wollte sie das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, neu eröffnen, um sich verteidigen zu können. Vorher hatte sie kein Geld für Sachverständige, lautet eine ihrer Ausreden - kaum anders als bei nicht-souveränen Beklagten. Am 26. September 2018 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen alle Anträge.
Der amerikanische Prozess kann jahrzehntelang dauern, beispielsweise wegen der Frage der Zuständigkeit, Jurisdiction, besonders nach dem Foreign Sovereign Immunities Act bei Staaten, oder wegen des Beweisverfahrens. Bei der Mitwirkungspflicht gerade in der Discovery versuchen die Gericht jedoch, strikt ihre Termine durchzusetzen.
Die mangelnde Mitwirkung oder erst recht die Verletzung der Prozessordnung kann strenge Sanktionen bis hin zu Strafen und der Abweisung von Einreden und Widerklagen auslösen. In diesem Fall hatte die Beklagte noch Glück, weil der Prozess weitergeht und sie sich verteidigen darf.
Der amerikanische Prozess kann jahrzehntelang dauern, beispielsweise wegen der Frage der Zuständigkeit, Jurisdiction, besonders nach dem Foreign Sovereign Immunities Act bei Staaten, oder wegen des Beweisverfahrens. Bei der Mitwirkungspflicht gerade in der Discovery versuchen die Gericht jedoch, strikt ihre Termine durchzusetzen.
Die mangelnde Mitwirkung oder erst recht die Verletzung der Prozessordnung kann strenge Sanktionen bis hin zu Strafen und der Abweisung von Einreden und Widerklagen auslösen. In diesem Fall hatte die Beklagte noch Glück, weil der Prozess weitergeht und sie sich verteidigen darf.