Ausländische Gäste im Trump-Hotel: Verfassungsbruch
Drei Gewalten im Streit um die Emoluments-Klausel gegen Fremdbeeinflussung
CK • Washington. Im Bundesgericht der Hauptstadt unterlag Trump am 28. September 2018 in Blumenthal v. Trump, als Richter Sullivan eine Vorfrage im Prozess demokratischer Kongressmitglieder um die Frage beantwortete, ob Trumps Hotel ausländische Gäste nur mit der Erlaubnis des Kongresses empfangen dürfe. Art. I(9)(8) der Verfassung sieht vor: Under this Clause, certain federal officials, including the President, may not “accept” an “emolument” from “any King, Prince or foreign State” without “the Consent of Congress." AaO 2.Die 58-seitige Entscheidungsbegründung betrifft die verfassungs- und prozessrechtliche Vorfrage, ob der Kongress überhaupt einen Schaden erlitten hat und aktivlegitimiert ist. Trump behauptete, die Klausel verleihe dem Kongress das Recht, ihm Einnahmen von ausländischen Staatsoberhäuptern zu verbieten; er sei nicht verpflichtet, seine Erlaubnis einzuholen.
Auf dem berühmtesten Urteil der amerikanischen Verfassungsgeschichte, Marbury v. Madison, 1 Cranch 137, 177 (1803), aufbauend, erklärte Sullivan zunächst das Gericht für den Streit zwischen zwei der drei Gewalten zuständig.
Der Kern der Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass Trump dem Kongress das dem Gesetzgeber zugewiesene Recht einer Entscheidung vorenthalte, indem er verbotene Einkünfte annehme, ohne die erforderliche Erlaubnis eingeholt zu haben. Das Recht der Abstimmung über eine Erlaubnis sei verletzt. Diese Verletzung stelle einen Verfassungsbruch und damit einen Schaden zum Nachteil der klagenden Gesetzgeber dar. Trumps Auffassung, er sei nicht zur Beantragung einer Erlaubnis verpflichtet, sondern der Kongress könne ihm seine Geschäfte mit fremden Staatsoberhäuptern lediglich untersagen, gehe fehlt.