Patentantrag offenbart Geheimes, verletzt NDA-Schutz
CK • Washington. Den Einsatz eines Polymers machten zwischen Firmen zum Vertragsgegenstand eines Non-Disclosure Agreements: Das Geheimnis seiner Verwendung sollte geheim bleiben. Die das Geheimnis erhaltende Partei stellte nach dem Informationsaustausch einen Patentantrag, mit dem das Geheimnis öffentlich wurde. Das NDA besagt:
Non-Disclosure Agreements und Confidentiality Agreements verfolgen in den USA denselben Zweck: Irgendetwas Geheimes wird geschützt. Das amerikanische Recht geht dabei weiter als der Geheimnisschutz im deutschen Recht. Entsprechend kompliziert können NDAs ausgestaltet werden. Hier war es nur zwei dürftige Seiten lang, merkte das Gericht an. Da diese Verträge anders als das Patentrecht Ideen ohne Offenlegung, ohne Anmeldung, ohne Gebühren und zeitlich unbegrenzt schützen, sind NDAs oft der bevorzugte Weg zum Schutz von Ideen. Doch können sie auch Werke, die Urheberrecht unterfallen, und alles andere schützen, was geheim gehalten werden kann. Geheim bleibt es auch beim Verkauf oder der Lizenzierung, solange der Geheimnisempfänger vertraglich zum Schutz verpflichtet wird.
6. Bolson shall not file any application for a patent or other intellectual property using any piece of Confidential Information or the results of the Evaluation without prior written consent of Nippon.Am 1. Oktober 2018 entschied in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA den resultierenden Streit, Soarus LCC v. Bolson Materials International, unter Anwendung des Vertragsauslegungsrechts von Illinois: Art. 10 erlaube ausdrücklich einen Patentantrag. Auszulegen sei nichts.
10. Notwithstanding Article 6 hereof, Bolson is free to patent and protect any new applications using G-Polymer® in the specific area of Fused Deposition Method Rapid Prototyping Equipment and Methods.
Non-Disclosure Agreements und Confidentiality Agreements verfolgen in den USA denselben Zweck: Irgendetwas Geheimes wird geschützt. Das amerikanische Recht geht dabei weiter als der Geheimnisschutz im deutschen Recht. Entsprechend kompliziert können NDAs ausgestaltet werden. Hier war es nur zwei dürftige Seiten lang, merkte das Gericht an. Da diese Verträge anders als das Patentrecht Ideen ohne Offenlegung, ohne Anmeldung, ohne Gebühren und zeitlich unbegrenzt schützen, sind NDAs oft der bevorzugte Weg zum Schutz von Ideen. Doch können sie auch Werke, die Urheberrecht unterfallen, und alles andere schützen, was geheim gehalten werden kann. Geheim bleibt es auch beim Verkauf oder der Lizenzierung, solange der Geheimnisempfänger vertraglich zum Schutz verpflichtet wird.