• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 08. Okt. 2018

Richter mit künstlicher Intelligenz eingeschätzt  

.   In den USA hat jeder Zugang zu Gerichtsakten. Er er­mög­licht auch die Einschätzung von Richtern im Rahmen der Prozessvorbereitung. Ein neuer Weg ist der Einsatz künstlicher Intelligenz neben dem erforderlichen Sammelfleiß. In Kalifornen wird diese AI-Beratung nun angeboten und ist noch beschränkt auf die wichtigsten dortigen einzelstaatlichen Gerichte. Die Soft­wa­re untersucht vielerlei Arten von Entscheidungen samt Prozess- und Be­weis­ver­fü­gun­gen und wertet auch simple Fakten wie das Überwiegen von Ur­tei­len für oder ge­gen Kläger oder Beklagte aus. Mit solchen Trends und Fakten erhält der Prozessanwalt mehr Informationen als die übliche Sorgfalt und Praxis vor­se­hen. In der Regel gehört zur Prozessvorbereitung, dass man sich über alle Le­bens­fa­çet­ten von Richtern und Gegnern unterrichtet. Mit der Gaveletycs ge­nann­ten KI-Software erwirbt man einen Informationsvorsprung - bis auch die­se Lö­sung allgemein eingesetzt wird.


Montag, den 08. Okt. 2018

Von Juristen erstellte Kongressberichte nun öffentlich  

.   Seit sich der Kongress die Kongressbibliothek schuf, die Be­su­cher oft wie ein Weltwunder bestaunen, und die Bibliothek auch als Co­py­right Of­fice für die Eintragung von Urheberrechten wirkt, arbeiten dort Ju­ri­sten mit na­ti­o­naler und internationaler Erfahrung an Hilfsmitteln für Abge­ord­ne­te und an ge­le­gentlich wissenschaftlich wertvollen Untersuchungs­be­richten und Rechts­über­blicken, die die Gesetzgeber bei der Rechtsetzung unterstützen sol­len. Oft werden sie ignoriert, weil das politische Denken in eine andere Rich­tung geht als die Empfehlungen der Juristen, aber die Congressional Re­search Re­ports gelten vielen als wertvolle Informationsquellen.

Da die CSRs mit Steuergeldern erarbeitet werden, sind sie gemeinfrei, und jeder sollte auf sie zugreifen dürfen. Doch bis vor einem Monat sahen die Ab­ge­ord­ne­ten sie als Schätze an, die die Öffentlichkeit nur in Einzelfällen einsehen durfte. Nun machte die Library of Congress mit einer einfachen, doch am Beispiel des hochaktuellen Suchbegriffes Iran offenbar gut funktionierenden Suchmaschine die Berichte öffentlich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.