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Samstag, den 13. Okt. 2018

Hitler, Stalin, Ulbricht & Trump: Kein spontaner Protest!

 
Make America Fun Again-Protest
.   Was für Hitler, Stalin, Ulbricht und den Schah gut war, soll auch Trump recht sein: Er braucht seine Ruhe im Weißen Haus, und deshalb müssen Proteste und Demonstration von mehr als 15 Per­so­nen, vor allem die mit Trommeln und Laut­spre­chern, erst genehmigt werden. Gegen die Re­gie­rung ohne ihre Erlaubnis zu pro­te­stie­ren, wo kä­me Amerika denn da hin!?

Den Verordnungsentwurf des United States Park Service darf die Öffentlichkeit unter dem Titel Special Regulations, Areas of the National Park System, National Capital Re­gi­on, Special Events and Demon­stra­ti­ons bis zum 15. Oktober 2018 wie üblich nach dem Administrative Pro­ce­du­re Act kommentieren. Man wird sehen, ob Trump sich an dessen Vor­schrif­ten hält.

Bislang konnten Amerikaner darauf ver­trau­en, dass eine der beiden anderen Ge­walten Eingriffe in die Meinungs­frei­heit nach dem ersten Verfassungszusatz un­ter­bin­det. Seit einer Woche sind allerdings alle drei Gewalten in seiner Hand. Er kann also bald ungestört wie Hitler, Stalin, Ubricht und der Schah regieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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