In determining whether the use made of a work in any particular case is a fair use the factors to be considered shall include—Nach mehreren Prozessabschnitten mit Revision erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA nun die Grauzonen der Ermittlung von Fair Use mit diesen Faktoren. Unter anderem bescheidet es ihre mathematische Abwägung als rechtsfehlerhaft. Beim vierten Merkmal ist auch die Berücksichtigung von Preisen, die bei einer Digitalkopie angesichts minimaler Kosten irrelevant wären, verboten.
(1) the purpose and character of the use, including whether such use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes;
(2) the nature of the copyrighted work;
(3) the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and
(4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work. Siehe 17 USC §107.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.