Vertrag mit Indianerstämmen: OK, aber Vorsicht!
CK • Washington. Neben dem Bund, 50 Staaten und weiteren Rechtskreisen in den USA unterhalten die souveränen Indianerstämme ihre eigenen Rechtsordnungen samt Gerichtsbarkeiten. Einige Stämme stellen attraktive Partner für Geschäftsbeziehungen dar. Nichtindianer übersehen beim Vertragsschluss mit ihnen oft klare Fallen.
Die kurze Revisionsbegründung in Laake v. Turning Stone Resort Casino klärt lehrreich über die Frage der Gerichtsbarkeit auf. Ein Unternehmer hatte einen Platz im Indianerkasino für eine Vorführung reserviert, wurde ausgeladen und klagte im Bundesgericht auf Schadensersatz mit Ansprüchen nach dem New Yorker Common Law sowie der Verletzung der bundesrechtlich garantierten Redefreiheit und wegen Verleumdung.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erläuterte am 29. Oktober 2018 mit zahlreichen Nachweisen, dass sich Bundesgerichte nicht in die Souveränität der Stämme durch Ausübung ihrer eigenen Gerichtsbarkeit eingreifen dürfen. Vor den Nichtstammesgerichten genießen die Stämme und ihre Unternehmen Immunität, und Klagen gegen sie sind unzulässig.
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Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erläuterte am 29. Oktober 2018 mit zahlreichen Nachweisen, dass sich Bundesgerichte nicht in die Souveränität der Stämme durch Ausübung ihrer eigenen Gerichtsbarkeit eingreifen dürfen. Vor den Nichtstammesgerichten genießen die Stämme und ihre Unternehmen Immunität, und Klagen gegen sie sind unzulässig.