Sie ist nicht einmal schwach wie die beschreibende Marke, die unter Bedingungen eintragungs- und schutzfähig ist, beispielsweise bei erfolgreicher Verwendung im Verkehr mit 30000 Gefolgsleuten und einem bekannten Fernsehprogramm. Nein, die generische Marke taugt gar nichts, und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärt dies am 2. November 2018 im Revisionsbeschluss The Universal Church Inc. v. Toellner überzeugend. Die Eintragung wird gelöscht.
Sie ist nicht einmal schwach wie die beschreibende Marke, die unter Bedingungen eintragungs- und schutzfähig ist, beispielsweise bei erfolgreicher Verwendung im Verkehr mit 30000 Gefolgsleuten und einem bekannten Fernsehprogramm. Nein, die generische Marke taugt gar nichts, und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärt dies am 2. November 2018 im Revisionsbeschluss The Universal Church Inc. v. Toellner überzeugend. Die Eintragung wird gelöscht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.