Kirche als Marke oder Beispiel schutzloser Begriffe
CK • Washington. Kirchenstreit: Eine nennt sich Universal Church, die andere Universal Life Church. Eine benutzt eine eingetragene Marke, hat 30000 Anhänger, strahlt ein Fernsehprogramm aus und klagt. Für Juristen interessant: Eine generische Marke genießt keinen Markenschutz. Niemand darf einen einfachen Begriff wie Kirche usurpieren und monopolisieren.
Sie ist nicht einmal schwach wie die beschreibende Marke, die unter Bedingungen eintragungs- und schutzfähig ist, beispielsweise bei erfolgreicher Verwendung im Verkehr mit 30000 Gefolgsleuten und einem bekannten Fernsehprogramm. Nein, die generische Marke taugt gar nichts, und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärt dies am 2. November 2018 im Revisionsbeschluss The Universal Church Inc. v. Toellner überzeugend. Die Eintragung wird gelöscht.
Sie ist nicht einmal schwach wie die beschreibende Marke, die unter Bedingungen eintragungs- und schutzfähig ist, beispielsweise bei erfolgreicher Verwendung im Verkehr mit 30000 Gefolgsleuten und einem bekannten Fernsehprogramm. Nein, die generische Marke taugt gar nichts, und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärt dies am 2. November 2018 im Revisionsbeschluss The Universal Church Inc. v. Toellner überzeugend. Die Eintragung wird gelöscht.