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Freitag, den 02. Nov. 2018

Kirche als Marke oder Beispiel schutzloser Begriffe  

.   Kirchenstreit: Eine nennt sich Universal Church, die an­de­re Universal Life Church. Eine benutzt eine eingetragene Marke, hat 30000 An­hänger, strahlt ein Fernsehprogramm aus und klagt. Für Juristen interessant: Eine generische Marke genießt keinen Markenschutz. Niemand darf einen ein­fa­chen Begriff wie Kirche usurpieren und monopolisieren.

Sie ist nicht einmal schwach wie die beschreibende Marke, die unter Be­din­gun­gen eintragungs- und schutzfähig ist, beispielsweise bei erfolgreicher Ver­wen­dung im Verkehr mit 30000 Gefolgsleuten und einem bekannten Fernseh­pro­gramm. Nein, die generische Marke taugt gar nichts, und das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des zwei­ten Bezirks der USA in New York City erklärt dies am 2. No­vem­ber 2018 im Revisionsbeschluss The Universal Church Inc. v. Toellner über­zeu­gend. Die Eintragung wird gelöscht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.