Die Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta ist lehrreich und gelangt zu diesen Folgerungen: (a) Die Herstellerverpackung eignet sich als bindendes Angebot von Vertragsbedingungen. (b) Das Auspacken und Behalten der Ware stellt eine objektiv angemessene Handlung der Annahme des Angebots dar. (c) Der ausdrückliche Auftrag des Hausbesitzers an den Dachdecker zum Erwerb von Ziegeln zum Dachdecken enthält zwingend die Erteilung der Vertretungsmacht zur Annahme von Kaufvertragsbestimmungen auf der Verpackung. As "master of the offer," Tamko invited purchasers to accept its contract terms by opening and retaining the shingles--reasonable means of acceptance-by-conduct under Florida law. The homeowners, through their roofer agents, validly accepted those terms--Tamko's binding arbitration provision included. AaO 20.
Die Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta ist lehrreich und gelangt zu diesen Folgerungen: (a) Die Herstellerverpackung eignet sich als bindendes Angebot von Vertragsbedingungen. (b) Das Auspacken und Behalten der Ware stellt eine objektiv angemessene Handlung der Annahme des Angebots dar. (c) Der ausdrückliche Auftrag des Hausbesitzers an den Dachdecker zum Erwerb von Ziegeln zum Dachdecken enthält zwingend die Erteilung der Vertretungsmacht zur Annahme von Kaufvertragsbestimmungen auf der Verpackung. As "master of the offer," Tamko invited purchasers to accept its contract terms by opening and retaining the shingles--reasonable means of acceptance-by-conduct under Florida law. The homeowners, through their roofer agents, validly accepted those terms--Tamko's binding arbitration provision included. AaO 20.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.