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Samstag, den 03. Nov. 2018

Shrinkwrap, Clickwrap, Scrollwrap, Shinglewrap: Vertragsschluss  

.   In Dye v. Tamko Building Products Inc. prüfte die Revision am 2. November 2018 den Vertragsschluss mit paperlosen Formaten, um die Bindung eines Hausbesitzers an eine Schiedsklausel zu ermitteln. Aus­ge­hend von der allgemein akzeptierten Bindungswirkung von Verträgen in di­gi­ta­len Shrinkwrap-, Clickwrap- und Scrollwrap-Formaten untersucht sie den Shing­le­wrap-Vertrag: Ein Dachziegelhersteller verpackte die Ziegeln, und auf die Ver­packung druckte er die Vertragsbedingungen, auch - wie für die Ver­brau­cher­haf­tungs­ein­schrän­kung erforderlich - in teilweise hervorgehobener Dar­stel­lung.

Die Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta ist lehrreich und gelangt zu diesen Folgerungen: (a) Die Her­stel­ler­ver­packung eignet sich als bindendes Angebot von Vertrags­be­din­gun­gen. (b) Das Auspacken und Behalten der Ware stellt eine objektiv angemessene Hand­lung der Annahme des Angebots dar. (c) Der ausdrückliche Auftrag des Haus­be­sit­zers an den Dachdecker zum Erwerb von Ziegeln zum Dachdecken ent­hält zwin­gend die Erteilung der Vertretungsmacht zur Annahme von Kauf­ver­trags­be­stim­mun­gen auf der Verpackung. As "master of the offer," Tamko invited pur­cha­sers to ac­cept its con­tract terms by opening and retaining the shing­les--rea­so­nab­le means of acceptance-by-conduct under Florida law. The ho­me­ow­ners, through their roofer agents, validly accepted those terms--Tamko's bin­ding arbitration provision included. AaO 20.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.