Shrinkwrap, Clickwrap, Scrollwrap, Shinglewrap: Vertragsschluss
CK • Washington. In Dye v. Tamko Building Products Inc. prüfte die Revision am 2. November 2018 den Vertragsschluss mit paperlosen Formaten, um die Bindung eines Hausbesitzers an eine Schiedsklausel zu ermitteln. Ausgehend von der allgemein akzeptierten Bindungswirkung von Verträgen in digitalen Shrinkwrap-, Clickwrap- und Scrollwrap-Formaten untersucht sie den Shinglewrap-Vertrag: Ein Dachziegelhersteller verpackte die Ziegeln, und auf die Verpackung druckte er die Vertragsbedingungen, auch - wie für die Verbraucherhaftungseinschränkung erforderlich - in teilweise hervorgehobener Darstellung.
Die Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta ist lehrreich und gelangt zu diesen Folgerungen: (a) Die Herstellerverpackung eignet sich als bindendes Angebot von Vertragsbedingungen. (b) Das Auspacken und Behalten der Ware stellt eine objektiv angemessene Handlung der Annahme des Angebots dar. (c) Der ausdrückliche Auftrag des Hausbesitzers an den Dachdecker zum Erwerb von Ziegeln zum Dachdecken enthält zwingend die Erteilung der Vertretungsmacht zur Annahme von Kaufvertragsbestimmungen auf der Verpackung. As "master of the offer," Tamko invited purchasers to accept its contract terms by opening and retaining the shingles--reasonable means of acceptance-by-conduct under Florida law. The homeowners, through their roofer agents, validly accepted those terms--Tamko's binding arbitration provision included. AaO 20.
Die Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta ist lehrreich und gelangt zu diesen Folgerungen: (a) Die Herstellerverpackung eignet sich als bindendes Angebot von Vertragsbedingungen. (b) Das Auspacken und Behalten der Ware stellt eine objektiv angemessene Handlung der Annahme des Angebots dar. (c) Der ausdrückliche Auftrag des Hausbesitzers an den Dachdecker zum Erwerb von Ziegeln zum Dachdecken enthält zwingend die Erteilung der Vertretungsmacht zur Annahme von Kaufvertragsbestimmungen auf der Verpackung. As "master of the offer," Tamko invited purchasers to accept its contract terms by opening and retaining the shingles--reasonable means of acceptance-by-conduct under Florida law. The homeowners, through their roofer agents, validly accepted those terms--Tamko's binding arbitration provision included. AaO 20.