Kein schnelles Geld mit Sammelklage: Missbrauch
CK • Washington. Der Kläger im Klagabweisungsurteil im Fall Fahey v. DeOleo USA Inc. erhoffte sich wohl schnelles Geld durch eine von ihm im Namen aller Verbraucher in Washington, DC, erhobenen Sammelklage. Er kaufte eine Flasche Olivenöl und verklagte den Hersteller mit der Behauptung, die Qualität sei irreführend als extra virgin gekennzeichnet. Eine kalifornische Studie beweise bereits, dass das Öl diese Qualität geschmacklich nicht erreichte.
Am 8. November 2018 schmetterte das Bundesgericht der Hauptstadt die Klage als unschlüssig ab: Die Studie sei alt und besage nichts über heute verkauftes Öl. Beim Naturprodukt könne die Qualität immer variieren. Die drei in Kalifornien geprüften Flaschen stammten nicht aus derselben Abfüllung wie die in Washington verkauften.
Ohne jeglichen Beleg für die subjektive Qualitätseinschätzung des Klägers, der das Öl nicht einmal als schlecht bezeichnete, und andere Beweise für eine Verbrauchertäuschung fehle eine justiziable Behauptung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale. Die Klage illustriert den Missbrauch des Sammelklageverfahrens im US-Prozessrecht dar. Der Kläger hatte von einem Fall gegen denselben Hersteller gehört und ahmte diesen rasch nach.
Am 8. November 2018 schmetterte das Bundesgericht der Hauptstadt die Klage als unschlüssig ab: Die Studie sei alt und besage nichts über heute verkauftes Öl. Beim Naturprodukt könne die Qualität immer variieren. Die drei in Kalifornien geprüften Flaschen stammten nicht aus derselben Abfüllung wie die in Washington verkauften.
Ohne jeglichen Beleg für die subjektive Qualitätseinschätzung des Klägers, der das Öl nicht einmal als schlecht bezeichnete, und andere Beweise für eine Verbrauchertäuschung fehle eine justiziable Behauptung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale. Die Klage illustriert den Missbrauch des Sammelklageverfahrens im US-Prozessrecht dar. Der Kläger hatte von einem Fall gegen denselben Hersteller gehört und ahmte diesen rasch nach.