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Freitag, den 09. Nov. 2018

Kein schnelles Geld mit Sammelklage: Missbrauch

 
.   Der Kläger im Klagabweisungsurteil im Fall Fahey v. De­Oleo USA Inc. erhoffte sich wohl schnelles Geld durch eine von ihm im Na­men aller Ver­brau­cher in Washington, DC, erhobenen Sammelklage. Er kaufte eine Fla­sche Olivenöl und verklagte den Hersteller mit der Behauptung, die Qualität sei ir­re­führend als extra virgin gekennzeichnet. Eine kalifornische Studie be­wei­se be­reits, dass das Öl diese Qualität geschmacklich nicht erreichte.

Am 8. November 2018 schmetterte das Bundesgericht der Hauptstadt die Kla­ge als unschlüssig ab: Die Studie sei alt und besage nichts über heute ver­kauf­tes Öl. Beim Naturprodukt könne die Qualität immer variieren. Die drei in Kali­for­ni­en ge­prüf­ten Flaschen stammten nicht aus derselben Abfüllung wie die in Wa­shing­ton ver­kauften.

Ohne jeglichen Beleg für die subjektive Qualitätseinschätzung des Klägers, der das Öl nicht einmal als schlecht bezeichnete, und andere Beweise für eine Ver­brau­cher­täu­schung fehle eine justiziable Behauptung der gesetzlichen Tat­be­stands­merk­ma­le. Die Klage illustriert den Missbrauch des Sammelklage­ver­fah­rens im US-Prozessrecht dar. Der Kläger hatte von einem Fall ge­gen den­sel­ben Her­steller gehört und ahmte diesen rasch nach.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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