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Dienstag, den 13. Nov. 2018

Fremde klagen in den USA: personal Jurisdiction

 
.   Wenn Ausländer ihren Streit aus dem Ausland vor ein US-Gericht bringen, gelten im US-Prozess dieselben Zuständigkeitsregeln wie im Urteil Aurea Marie Kaauamo v. Legacy Development LLC vom 13. November 2018: Ein Mietstreit in Hawaii mit hawaiianischen Parteien gehört nicht vor das Bundesgericht in Washington, DC, weil keine Zuständigkeit für die Ausübung der Gerichtsbarkeit über ihre Personen, personal Jurisdiction, besteht.

Jeder Jurastudent lernt dies im ersten Semester, aber Durchschnittsamerikaner sind damit genauso wenig vertraut wie Ausländer, die sich öfter wegen ver­lo­re­ner Klagen in ihrer Heimat an US-Gerichte wenden. Das Gericht unterzog sich der Mühe, die Grundsätze kurz, aber klar und lesenswert zu erläutern: Personal jurisdiction can take two forms: general and specific. Daimler AG v. Bauman, 571 U.S. 117, 126 (2014)







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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