Keine Erstattung von $600.000 Verteidigungskosten
Erstes Revisionsurteil nach neuem Defend Trade Secrets Act
CK • Washington. Zwei Firmen stritten sich nach der Abspaltung der Vorgängerfirma, und die Klägerin berief sich auf das neue Bundesgesetz zum Geschäftsgeheimnisschutz für die Zuständigkeit des Bundesgerichts. Als die Beklagte bereits Prozesskosten von $600.000 eingegangen war, nahm sie diesen Anspruch nach dem Defend Trade Secrets Act in 18 USC §1836 zurück, womit die Zuständigkeit entfiel.Das Gericht wies die Klage daher ab, und die Klägerin darf ihren einzelstaatlichen Trade-Secret-Anspruch vor dem einzelstaatlichen Gericht weiterverfolgen. Die Beklagte verlangte abschließend die Erstattung der Anwaltshonorare und Kosten. Damit gelangte das neue Gesetz zum ersten Mal vor die Bundesrevision. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans entschied am 13. November 2018: Dunster Live LLC v. LoneStar Logos Mgmt Co. LLC
Weil die Klage erneut eingereicht werden darf, erfolgte die Abweisung without Prejudice, also ohne prozessausschließende Rechtskraft. Eine solche Abweisung stelle kein Obsiegen im Sinne des Bundesprozessrechts dar. Den Einwurf der Beklagten, die folgenlose Aufgabe des zuständigkeitsbegründenden Anspruch könnten Böswillige risikolos zu unbegründeten Klagen veranlassen und die Konkurrenz finanziell in die Knie zwingen, wies es mit dem detailliert erörterten Hinweis auf die Anforderungen des Prozessrechts und das Sanktionenrecht gegen den Prozessmissbrauch zurück.