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Mittwoch, den 14. Nov. 2018

Keine Erstattung von $600.000 Verteidigungskosten

 
Erstes Revisionsurteil nach neuem Defend Trade Secrets Act
.   Zwei Firmen stritten sich nach der Abspaltung der Vor­gän­ger­fir­ma, und die Klägerin berief sich auf das neue Bundesgesetz zum Ge­schäfts­ge­heim­nis­schutz für die Zuständigkeit des Bundesgerichts. Als die Be­klag­te be­reits Prozesskosten von $600.000 eingegangen war, nahm sie diesen An­spruch nach dem Defend Trade Secrets Act in 18 USC §1836 zurück, womit die Zuständigkeit entfiel.

Das Gericht wies die Klage daher ab, und die Klägerin darf ihren ein­zel­staat­li­chen Trade-Secret-Anspruch vor dem einzelstaatlichen Gericht wei­ter­ver­fol­gen. Die Beklagte verlangte abschließend die Erstattung der Anwaltshonorare und Kosten. Damit gelangte das neue Gesetz zum ersten Mal vor die Bun­des­re­vi­si­on. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Or­le­ans ent­schied am 13. November 2018: Dunster Live LLC v. LoneStar Logos Mgmt Co. LLC

Weil die Klage erneut eingereicht werden darf, erfolgte die Abweisung without Prejudice, also ohne prozessausschließende Rechtskraft. Eine solche Ab­wei­sung stelle kein Obsiegen im Sinne des Bundesprozessrechts dar. Den Ein­wurf der Be­klag­ten, die folgenlose Aufgabe des zuständigkeitsbegründenden An­spruch könn­ten Böswillige risikolos zu unbegründeten Klagen veranlassen und die Kon­kur­renz finanziell in die Knie zwingen, wies es mit dem detailliert er­ör­ter­ten Hin­weis auf die Anforderungen des Prozessrechts und das Sank­tio­nen­recht ge­gen den Prozessmissbrauch zurück.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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