Klagen besagen nichts über den Ausgang, aber sie können den Ruf eines Unternehmens beeinflussen, weil sie öffentlich für jedermann zugängig sind. Manche Kläger informieren auch gleich die Presse, um Öffentlichkeitsdruck auf die Gegenseite zu mobilisieren. Zudem sind die Fallbezeichnungen oft unvollständig, verbergen weitere Beteiligte und bezeichnen Parteien, die noch ergänzt oder ausgewechselt werden können, falsch.
Bei der Abwehr von Klagen aus den USA ist wichtig, nicht erschrocken ihre Kenntnisnahme durch Protest oder sonstwie zu bestätigen und sich damit die Verteidigung zu erschweren, sondern die Zustellung abzuwarten oder bereits mit einer Schutzschrift der erwarteten Zustellung zu entgegnen. Erst nach der Zustellung von Complaint and Summons beginnt der eigentliche Prozess.
20. November 2018: CBS Boring & Machine Co. Inc. v. Eisenwerk Bruhl GmbH
Beklagte: Eisenwerk Bruhl GmbH
Kläger: CBS Boring & Machine Co. Inc.
Gericht: Michigan Eastern District Court
Anspruch: Vertrag
19. November 2018: United States of America v. Kafeiti
Beklagte: SixEvolution GmbH
Kläger: United States of America
Gericht: New York Eastern District Court
17. November 2018: Britt v. LivaNova PLC
Beklagte: Sorin Group Deutschland GmbH
Kläger: Brenda, Joseph Britt
Anspruch: Produkthaftung
Gericht: South Carolina District Court
16. November 2018: MMR Group, Inc. v. BP Exploration & Production Inc.
Beklagte: Triton Asset Leasing GmbH
Kläger: MMR Group, Inc.
Anspruch: Umweltverschmutzung
Gericht: Louisiana Eastern District Court