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Mittwoch, den 28. Nov. 2018

Alkoholvertrieb bald landesweit einheitlich?  

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.   Seit der Abschaffung der Prohibition ist der Alkoholverkauf und -vertrieb in den USA uneinheitlich und oft von Ort zu Ort unterschiedlich. Alkohol im Internet steht vor den höchsten Vertriebshürden. Am 28. November 2018 erklärte die Revision in Chicago, dass das verkrampfte ein­zel­staatliche Festhalten an vermeintlichen Verfassungs­ga­ran­ti­en der partiellen Prohibition neu zu prüfen ist. Ein ver­wand­ter Vertriebsfall, Tennessee Wine & Spirits Retailers As­so­ci­a­ti­on v. Byrd, liegt dem Supreme Court vor, ihr Fall be­trifft die Fra­ge, ob ein Staat staatsfremde Ver­triebs­un­ter­neh­men grund­sätzlich vom Antragsverfahren für die Ver­triebs­ge­neh­mi­gung ausschließen und seine Genehmigungen aus­schließ­lich auf staatsansässige Antragsteller beschränken darf.

In Lebamoff Enterprises, Inc. v. Rauner begründete das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des siebten Bezirks seine Ansicht, dass das Untergericht nicht einfach Be­haup­tungen des Staates über die Verfassungsvereinbarkeit seiner Re­strik­ti­o­nen hinnehmen durfte und dass es hingegen seine Prüfung vertiefen müsse. Im Er­gebnis kann dies die Abschaffung des dreistufigen Vertriebssystems be­deu­ten, die jedem Hersteller die Zusammenarbeiten mit mehreren lokal zu­ge­las­se­nen Groß- und Einzelhändlern aufzwingt, was sich in der Praxis als enor­mes Han­dels­hemmnis erweist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.