Wie bei der Takedown Hall of Shame der Electronic Frontier Foundation werden solche Abmahner angeprangert und dem öffentlichen Spott ausgesetzt. Dabei haben diese es schon schwer genug. Der Abmahner trägt allein das Kostenrisiko. Das ist nicht gering, weil ein Anwalt gründlich die Fakten prüfen muss, bevor er seinen Namen unter den C&D Letter setzt, der schließlich am Internetpranger angeschlagen wird. Dieses Jahr kam ein neuer Trend auf, der Abmahnern die Luft wegschnappt.
Die Gerichte schlagen auf Serienkläger als Copyright Trolls ein, die mit IP-Anschriftsauskunftsersuchen gegen Urheberrechtsverletzer gerade im Bereich der Pornografie vorgehen. Allein die IP-Anschrift vorzulegen, um den Inhaber zu ermitteln, reicht ihnen nicht mehr. IP Plus lautet ihre Gegenforderung: Die Serienkläger wollen Verletzer moralisch und öffentlich unter Druck setzen, damit sie eine Entschädigung zahlen.
Wenn sich jemand wehrt, ziehen sie die Klage zurück. Das betrachten die Gerichte als Missbrauch, und sie verfassen Urteile, die solchen Klägern ihr Vorgehen um die Ohren schlagen. Eine IP-Anschrift allein besagt nichts, sagen sie. Dahinter können schließlich 256 Geräte stecken. Die Antragsteller müssen also mehr beweisen oder substantiiert behaupten. Wenn sie das nicht tun, folgt die Abweisung mit publikumswirksamer Begründung wie in Strike 3 Holdings LLC v. Doe.