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Freitag, den 04. Jan. 2019

Datenschutz - oder $500 mehr vom Arbeitgeber?  

.   Im Revisionsentscheid William Dittmann v. Quest Dia­gno­stics Inc. behielt der Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die eine Gesund­heits­un­ter­su­chung zur Ermittlung des Rauchverhaltens ablehnten, wie von Rau­chern einen Zu­schlag von $500 auf die Krankenversicherungsprämie ein. Der Klä­ger für­ch­te­te um sei­ne Pri­vat­sphä­re und ver­klag­te den Dienst­lei­ster, der im Auf­trag des Ar­beit­ge­bers die Un­ter­su­chun­gen durch­führte, nach ver­schie­de­nen Ge­set­zen, die die Diskriminierung am Arbeitsplatz und nach genetischen Merk­ma­len ver­bie­ten.

Der Dienstleister wandte ein, nicht der Ar­beit­ge­ber zu sein und damit nicht den Arbeitsdiskriminierungsgesetzen zu unterliegen. Der Kläger entgegnete, dass der Dienst­lei­ster im Auf­trag und als Vertreter des Arbeitgebers handele. Das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des siebten Bezirks der USA in Chicago stellte am 3. Ja­nu­ar 2019 auf die Gehaltszahlung ab. Wer zahlt, ist Arbeitgeber. Der Dienst­lei­ster tut es nicht und kann deshalb nicht als Arbeitgeber verklagt werden oder haften.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.