Der Dienstleister wandte ein, nicht der Arbeitgeber zu sein und damit nicht den Arbeitsdiskriminierungsgesetzen zu unterliegen. Der Kläger entgegnete, dass der Dienstleister im Auftrag und als Vertreter des Arbeitgebers handele. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago stellte am 3. Januar 2019 auf die Gehaltszahlung ab. Wer zahlt, ist Arbeitgeber. Der Dienstleister tut es nicht und kann deshalb nicht als Arbeitgeber verklagt werden oder haften.
Der Dienstleister wandte ein, nicht der Arbeitgeber zu sein und damit nicht den Arbeitsdiskriminierungsgesetzen zu unterliegen. Der Kläger entgegnete, dass der Dienstleister im Auftrag und als Vertreter des Arbeitgebers handele. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago stellte am 3. Januar 2019 auf die Gehaltszahlung ab. Wer zahlt, ist Arbeitgeber. Der Dienstleister tut es nicht und kann deshalb nicht als Arbeitgeber verklagt werden oder haften.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.