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Sonntag, den 06. Jan. 2019

Verklagt in USA: SOS Erste Hilfe - Checkliste Verteidigung  

.   Für die ersten Abwehrschritte gegen eine angedrohte, ein­ge­reich­te oder zugestellte Klage in den USA hier eine Checkliste.
    A. Klage in USA angedroht?

  1. Docket bei zuständigen Bundesgerichten, einzelstaatlichen Gerichten über­wa­chen; Akteneinsicht nehmen.
  2. Zustellungsprüfung: Haager Übereinkunft; Supreme Court-Alternativen.
  3. Klagedrohung mit behaupteten Torts / unerlaubten Handlungen nach ma­te­ri­el­lem US-Recht: Handlungsort oder Erfolgseintritt in Deutschland?
  4. Negative Feststellungsklage zur Vermeidung der US-Klage, zur aktiven Ver­tei­di­gung im rechtssichereren und kostenvorhersehbareren Rahmen deut­schen Rechts?
  5. Greift Schiedsklausel? Vorteil: Nicht Kosten, sondern Prozess ohne Ge­schwo­re­ne, Öf­fentlichkeit.
  6. Gerichtsstandsklausel? Rechtswahlklausel?
  7. Reisen in den USA: Droht Festnahme oder Zustellung einer Klage?
    B. Klage in USA eingereicht?

  1. Litigation Hold: zwingend.
  2. Abwehrplanung, erste Fristen.
  3. Schutzschrift gegen Zustellung abhängig von materiellem und pro­zes­su­a­lem ame­rikanischen Recht und deutschem Verfassungsrecht.
  4. Zustellungsanweisungen für Empfangspersonal.
  5. Keine unbedachte Empfangsbestätigung.
  6. Interne Aufklärung: Discovery, Ausforschungsbeweisverfahren mit In­ter­ro­ga­to­ries (Fragenkatalog), Depositions (Vernehmungen).
  7. Datenschutz gegen Klägerziele abwägen: Ausforschung von Ge­schäfts­ge­heim­nis­sen unter behaupteter Verletzung des neuen Defend Trade Se­crets Act?
    C. Anwalt, beispielsweise den Verfasser, anrufen

  1. Korrespondenzanwalt mit Sitz in den USA.
  2. Spricht deutsch.
  3. Empfiehlt bei Bedarf andere Spezialisten.
  4. Kontaktdaten aller Parteien für Conflicts Check zusenden.
  5. Mandatsvertrag folgt nach Konfliktprüfun.g
    D. Der US-Prozess lesen, 14 Seiten, gratis PDF.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.