Auf dem Festland der USA ist der Grundsatz der culpa in contrahendo kaum bekannt, und das Gericht bezeichnet ihn als Pflicht zur gutgläubigen Vertragsverhandlung. Die Abweisung beruht auf mangelnder örtlicher Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction, die auf die Anknüpfungen des Beklagten an den Forumsort abstellt und die Anforderungen der Bundesverfassung an das Rechtsstaatsprinzip, due Process, erfüllen muss.
Das Bostoner Gericht erörterte in PREP Tours Inc. v. American Youth Soccer Org. ausführlich diese Merkmale. Im Ergebnis ist ausschlaggebend, dass die in den Forumsstaat gerichtete EMailanfrage mit folgendem SMS-Austausch nach dem prima facie-Maßstab den Klub nicht hinreichend mit dem Gericht verknüpft: To make a prima facie showing of this calib[er], the plaintiff ordinarily cannot rest upon the pleadings, but is obliged to adduce evidence of specific facts. AaO 8. Die Klägerbeweise lassen nicht erkennen, dass der Klub mehr als eine Angebotsanfrage eingeleitet hatte, Er musste nicht annehmen, dass er dem Büro umfangreiche Recherchen, die zudem unbewiesen sind, zugemutet hatte, die das Büro ebenfalls als Verbindung zum Forumstaat zitierte: In fact, the record does not show that the defendants ever asked PREP Tours to contact any entity or person in Puerto Rico on their behalf. AaO 37.