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Freitag, den 25. Jan. 2019

Erst das US-Gericht ignoriert, dann doch obsiegt

 
.   Ein Arbeitsvertrag rettete den Arbeitgeber, als der Ar­beit­neh­mer ihn nach sei­ner Entlassung mit 74 Jahren wegen Alters­dis­kri­mi­nie­rung ver­klag­te und das Gericht bereits ein Versäumnisurteil ausgesprochen hatte, weil der Arbeitgeber als Botschaft zuerst das Gericht ignoriert hatte. Wie jeder an­de­re Be­klagte konnte die Botschaft jedoch noch die Wiederaufnahme und Klag­ab­wei­sung nach den Federal Rules of Civil Procedure beantragen.

Vertrag V im Kreis
Vor dem Bundesgericht der Hauptstadt gelang es der Bot­schaft im Fall Dahman v. Qatar am 25. Januar 2019, das Ge­richt von der Wirksamkeit einer Schiedsklausel mit Schieds­stands­wahl im Arbeitsvertrag sowie der Anwendung des Fo­rum Non Conveniens-Grundsatzes zur Abweisung trotz vor­han­de­ner Zuständigkeit zu überzeugen.

Weil der Fall ohnehin abzuweisen war, brauchte der United States District Court for the Di­strict of Columbia nicht die Staatsimmunitätsfrage anzurühren, die besondere Zuständigkeitsschranken setzt. Der Arbeitsvertrag mit Al­ters­klau­sel wä­re nach dem Recht des Bundes und der Hauptstadt bedenklich, weil eine ar­beits­vertragliche Altersgrenze in der Regel eine verbotene Diskri­mi­nie­rung be­deu­tet. Dass der Arbeitnehmer das Rentenalter weit über­schrit­ten hatt­e, darf kei­nen Kündigungsgrund darstellen.
Disclaimer: Die Kanzlei des Verfassers vertrat die Beklagten in diesem öffentlichen Prozess.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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