Entschuldigt Primitivbau im Ausland Vertragsbruch?
Schiedsrichter sucht gerechtes Ergebnis und ignoriert Vertrag
CK • Washington. Schiedsklauseln binden nahezu felsenfest, und Schiedsurteile sind selbst dann anzuerkennen, wenn dem Schiedsgericht Rechtsfehler unterlaufen. Im Revisionsfall Aspic Engineering & Constr. v. ECC Centcom Constructors LLC verweigerte das Gericht jedoch die Anerkennung, weil der Schiedsrichter nicht nur zwingend anwendbare Baurechtsbestimmungen ignoriert hatte, sondern auch dem Vertrag fremde Erwägungen über Primitivbaupraktiken im Ausland zur Gerechtigkeitsfindung heranzog. Dem vom Schiedsspruch begünstigten Kläger aus Afghanistan sei nicht zuzumuten, die strengen Bundesbauregeln zu verstehen oder zu beachten.Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied daher am 28. Januar 2019 gegen ihn. Das Schiedsurteil gehe über eine fehlerhafte Beurteilung des anwendbaren Rechts hinaus und führe unzulässig mit Umständen außerhalb der Essence from the Contract zur Feststellung, dass die Parteien den Vertrag unterschiedlich auffassten - ohne das vertragsrechtlich erforderliche Meeting of the Minds.