Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied daher am 28. Januar 2019 gegen ihn. Das Schiedsurteil gehe über eine fehlerhafte Beurteilung des anwendbaren Rechts hinaus und führe unzulässig mit Umständen außerhalb der Essence from the Contract zur Feststellung, dass die Parteien den Vertrag unterschiedlich auffassten - ohne das vertragsrechtlich erforderliche Meeting of the Minds.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied daher am 28. Januar 2019 gegen ihn. Das Schiedsurteil gehe über eine fehlerhafte Beurteilung des anwendbaren Rechts hinaus und führe unzulässig mit Umständen außerhalb der Essence from the Contract zur Feststellung, dass die Parteien den Vertrag unterschiedlich auffassten - ohne das vertragsrechtlich erforderliche Meeting of the Minds.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.