Herstellerzuständigkeit ohne Kundenkenntnis im US-Vertrieb
Nexus an Forumstaat: Merkmale umfassen Handbuch, Webseite und Kundenpflege
CK • Washington. Herb enttäuscht wurde die Beklagte im Revisionsentscheid MetalForming Inc. v. Schechtl Maschinenbau GmbH vom 30. Januar 2019, nachdem ihre Anfechtung der örtlichen Zuständigkeit im amerikanischen Untergericht erfolgreich war. Ihr war schließlich nicht einmal bewusst, in welchem Staat der USA ihre deutsche, über einen amerikanischen Exklusivhändler vertriebene Maschine installiert wurde, die einen Arbeiter verletzt haben sollte.Der lehrreiche Beschluss des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston hebt die Klagabweisung auf, weil das Untergericht Zuständigkeitsmerkmale ignoriert hatte, die eine Anküpfung der Beklagten an den Forumstaat belegen. Dazu gehören die Zahl der in den Staat gelieferten Geräte, die Ausrichtung des Vertriebs auf unter anderem den Forumsstaat, sowie das vom Vertriebsunternehmen getrennte Angebot einer Gebrauchsanweisung samt eigener Webseite und Kundenunterstützung. Das mangelnde Wissen um den konkreten Kunden spiele keine Rolle, erklärt die Revision dem Hersteller, der sonst keine Verbindungen zu den USA pflegt.