Immobilienbewertung mit Algorithmen redlich
CK • Washington. Die Beklagte im Revisionsentscheid Vipul Patel v. Zillow, Inc. setzte als erster Onlinedienst Algorithmen ein, um eigene Schätzungen im Internet anzubieten. Der Kläger verlangt die Löschung des Schätzwerts seines Anwesens, da er falsch sei und etwaige Käufer seine Preisvorstellung als überzogen ansehen könnten. In Chicago prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA die Behauptungen, die Schätzungen der Beklagten verletzten die Lizenzpflicht für Immobilienschätzer und seien somit illegal; sie schädigten zudem Verbraucher nach dem Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act durch Irreführung.
Beide Anspruchsgrundlagen leiden an derselben Schwäche: Eine als Schätzung bezeichnete Berechnung kann keine Falschdarstellung bedeuten oder irreführen. Der Kläger dreht und wendet die Argumente, doch ist der Beklagten keine falsche oder irreführende Behauptung vorzuwerfen. Der Schätzerlizenzanforderungsweg erweist sich als verfehlt.
Der Illinois Real Estate Appraiser Licensing Act enthält seine eigenen Sanktionen für einen Berufszweig, der nicht unerlaubt ausgeübt werden darf, und keine Komponente für eine private Rechteverfolgung. Der Kläger ignoriert, dass der Anbieter sich nicht als Schätzer einzelner Immobilien ausgibt, sondern lediglich öffentliche Daten bearbeitet, die in Schätzwerten resultieren, ohne auf einer Besichtigung und Einschätzung der Immobilie zu beruhen. Insgesamt gilt auch, dass die Online-Schätzung nicht nur die begrenzte Methodik, sondern auch die Fehler- und Trefferquoten offenlegt. Alle Ansprüche versagten am 8. Februar 2019.
Beide Anspruchsgrundlagen leiden an derselben Schwäche: Eine als Schätzung bezeichnete Berechnung kann keine Falschdarstellung bedeuten oder irreführen. Der Kläger dreht und wendet die Argumente, doch ist der Beklagten keine falsche oder irreführende Behauptung vorzuwerfen. Der Schätzerlizenzanforderungsweg erweist sich als verfehlt.
Der Illinois Real Estate Appraiser Licensing Act enthält seine eigenen Sanktionen für einen Berufszweig, der nicht unerlaubt ausgeübt werden darf, und keine Komponente für eine private Rechteverfolgung. Der Kläger ignoriert, dass der Anbieter sich nicht als Schätzer einzelner Immobilien ausgibt, sondern lediglich öffentliche Daten bearbeitet, die in Schätzwerten resultieren, ohne auf einer Besichtigung und Einschätzung der Immobilie zu beruhen. Insgesamt gilt auch, dass die Online-Schätzung nicht nur die begrenzte Methodik, sondern auch die Fehler- und Trefferquoten offenlegt. Alle Ansprüche versagten am 8. Februar 2019.