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Samstag, den 09. Febr. 2019

Immobilienbewertung mit Algorithmen redlich  

.   Die Beklagte im Revisionsentscheid Vipul Patel v. Zillow, Inc. setzte als erster Onlinedienst Algorithmen ein, um eigene Schätzungen im Internet anzubieten. Der Kläger verlangt die Löschung des Schätzwerts seines Anwesens, da er falsch sei und etwaige Käufer seine Preisvorstellung als über­zo­gen ansehen könnten. In Chicago prüfte das Bundesberufungsgericht des sieb­ten Be­zirks der USA die Behauptungen, die Schätzungen der Beklagten ver­letz­ten die Lizenzpflicht für Immobilienschätzer und seien somit illegal; sie schä­dig­ten zudem Verbraucher nach dem Illinois Consumer Fraud and De­cep­ti­ve Bu­si­ness Practices Act durch Irreführung.

Beide Anspruchsgrundlagen leiden an derselben Schwäche: Eine als Schätzung bezeichnete Berechnung kann keine Falschdarstellung bedeuten oder ir­re­füh­ren. Der Kläger dreht und wendet die Argumente, doch ist der Beklag­ten kei­ne fal­sche oder irreführende Behauptung vorzuwerfen. Der Schätzerlizenz­an­for­de­rungs­weg erweist sich als verfehlt.

Der Illinois Real Estate Appraiser Licensing Act enthält seine eigenen Sank­ti­o­nen für einen Berufszweig, der nicht unerlaubt ausgeübt werden darf, und kei­ne Komponente für eine private Rechteverfolgung. Der Kläger ignoriert, dass der Anbieter sich nicht als Schätzer einzelner Immobilien ausgibt, sondern le­dig­lich öf­fent­liche Daten bearbeitet, die in Schätzwerten resultieren, ohne auf einer Be­sich­tigung und Einschätzung der Immobilie zu beruhen. Insgesamt gilt auch, dass die Online-Schätzung nicht nur die begrenzte Methodik, son­dern auch die Fehler- und Trefferquoten offenlegt. Alle Ansprüche ver­sag­ten am 8. Februar 2019.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.