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Montag, den 11. Febr. 2019

Sieht die Presse den Durchsuchungsbefehl?

 
.   Die Presse erhält wie jeder Bürger nach dem Öf­fent­lich­keits­grundsatz Zugang zu allen Gerichtsakten, wenn keine Ausnahme greift. Ob ein Durchsuchungsbeschluss gegen Trumps Rechts­an­walt Co­hen zu den Ge­richts­ak­ten gehört, ist eines der Themen im Be­schluss vom 7. Fe­bru­ar 2019 im Fall USA v. Co­hen des Bundesgerichts im Süd­li­chen Be­zirk von New York in New York City.

Die Presse stützte sich auf die Vermutungen des Öffentlichkeitsgrund­sat­zes des Common Law sowie der Bundesverfassung, die im Er­sten Ver­fas­sungs­zu­satz die Pressefreiheit garantiert. Beide Grund­sät­ze er­ör­ter­te das Gericht in seiner le­sens­werten Entscheidung von 30 Seiten Länge.

Die besondere Schwierigkeit liegt in diesem Fall im Umstand, dass zwar das Straf­verfahren gegen Cohen abgeschlossen ist, während das um­fas­sen­de­re Ver­fah­ren um die trumpsche Wahlkorruption das Cohen-Ver­fah­ren als Be­stand­teil ent­hält und noch nicht abgeschlossen ist. Das Ge­richt ent­schied sa­lo­mo­nisch: Die Staatsanwaltschaft muss die angeforder­ten Do­ku­men­te noch nicht ent­sie­geln, sondern nur mit Schwärzungs­vor­schlä­gen dem Ge­richt un­terbreiten, wel­ches spä­ter entscheiden wird, was der Presse bereits überlassen werden darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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