Gerichtsstand im Memorandum of Understanding
CK • Washington. In einem Memorandum of Understanding einigten sich die Parteien in Championship Tournaments LLC v. United States Youth SoccerAssociation Inc. auf einen Gerichtsstand, den jede Partei anrufen darf: If the dispute is not resolved within 30 days after it is referred to the mediator, either party may file a lawsuit in Howard County in the State of Maryland. Damit wird die Bindung an das Gericht permissive, nicht zwingend. Doch streiten sich die Parteien, ob darf nicht auch muss bedeuten kann.
Das Bundesgericht für Maryland entschied am 8. Februar 2019, nachdem es die Merkmale und das Zustandekommen eines Vertrags und die prozessuale Wirkung einer Forum Selection Clause erklärte. Danach untersuchte es die Auslegungsregeln, die nach dem erst festzustellenden anwendbaren Recht, hier dem Recht von Maryland, gelten. Das MoU als Vertrag sei demnach objektiv auszulegen, wenn überhaupt ein Auslegungsbedarf bestehe.
Hier wird er behauptet, und objektiv muss sich das Gericht daher an das geschriebene Wort halten, nicht die Absichten oder Ansichten der Parteien. Anhand der Präzedenzfälle zu permissive entschied es, dass der Gerichtsstand nicht ausschließlich bestimmt wurde. Selbst wenn in den Vertrag ein shall hineingelesen würde, fehlte der Klausel die Ausschließlichkeit, und auch dann wäre der Gerichtsstand von der Klägerin frei wählbar.
Das Bundesgericht für Maryland entschied am 8. Februar 2019, nachdem es die Merkmale und das Zustandekommen eines Vertrags und die prozessuale Wirkung einer Forum Selection Clause erklärte. Danach untersuchte es die Auslegungsregeln, die nach dem erst festzustellenden anwendbaren Recht, hier dem Recht von Maryland, gelten. Das MoU als Vertrag sei demnach objektiv auszulegen, wenn überhaupt ein Auslegungsbedarf bestehe.
Hier wird er behauptet, und objektiv muss sich das Gericht daher an das geschriebene Wort halten, nicht die Absichten oder Ansichten der Parteien. Anhand der Präzedenzfälle zu permissive entschied es, dass der Gerichtsstand nicht ausschließlich bestimmt wurde. Selbst wenn in den Vertrag ein shall hineingelesen würde, fehlte der Klausel die Ausschließlichkeit, und auch dann wäre der Gerichtsstand von der Klägerin frei wählbar.