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Montag, den 18. Febr. 2019

Notstand: Trumps Verfassungsillusion

 
Trump Declaration of National Emergency
.   Er musste den nationa­len Notstand nicht ausrufen, erklärte trump, aber tat es doch. Nach der Bun­des­ver­fassung ist er da­zu nicht be­rech­tigt, so­weit es die Ver­wen­dung von Steu­er­gel­dern erfordert. Doch hat­te die Legislative der Exe­ku­ti­ve 1976 eine Aus­nah­me ge­setz­lich ein­ge­räumt. Die Ver­fas­sung ge­währt als Power of the Purse allein dem Kongress die Kontrolle über den Haushalt:
No money shall be drawn from the treasury, but in consequence of appropriations made by law; and a regular statement and account of receipts and expenditures of all public money shall be published from time to time. Art. I(9)(7) Constitution.
Die vom Kongress selbst 200 Jahre nach der Unabhängig­keit der USA auf­ge­ge­bene Notstandszuständigkeit findet sich im National Emergencies Act, 50 U.S. Code §1601. Auf sie hat sich beispielsweise G.W. Bush nach den Angriffen vom 11. September 2001 in Washington, Shankstown und New York City be­ru­fen. trumps willkürliche Zweckentfremdung von Mitteln für einen Mau­er­bau wird als Miss­brauch vor den Ge­rich­ten beurteilt werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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